Dies gilt auch für den Chilene Manuel Villalobos, den Peruaner Ronald Luza und den Bolivianer Fernando Espindola. Die Profis haben das Recht, die Öffnung der B-Probe zu veranlassen. Die vorläufigen Suspendierungen bleiben so lange in Kraft, bis die nationalen Radsportverbände eine Entscheidung getroffen haben, ob die Profis gegen die Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen haben.
Damasceno, Reblin und Alves sowie Villalobos sollen während der Tour do Rio und der Brasilien-Rundfahrt des vergangenen Jahres verbotene Substanzen eingenommen haben. Im Urin der Fahrer wurde ein synthetisches, anaboles Steroid nachgewiesen. Silva soll bei der Brasilien-Rundfahrt unter anderem mit Amphetaminen gedopt haben. In Luzas und Espindolas Urin wurde während der Bolivien-Rundfahrt unter anderem Kokain gefunden. Stellungnahmen der Sportler zu den Vorwürfen lagen zunächst nicht vor.