Razzia bei Ultrafans des 1. FC Köln
Köln (dpa) - Bei Ultra-Fans des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln hat es eine Razzia gegeben. Die Polizei durchsuchte am Morgen ein Vereinsheim der Gruppe „Wilde Horde 1996“ in Köln. Auch die Wohnungen von 21 mutmaßlichen Mitgliedern wurden unter die Lupe genommen.
Die Polizei fand unter anderem Sprengstoff, Drogen und Knüppel bei den Ultras. Besonders der Sprengstoff, darunter hochexplosives Bengalisches Feuer, macht der Polizei Sorgen. „Wir dürfen das noch nicht einmal bei uns im Gebäude lagern, weil das so ein gefährliches Zeug ist“, sagte ein Polizeisprecher. Wahrscheinlich sei es illegal aus dem Ausland importiert worden.
Der 1. FC Köln zieht die Konsequenzen daraus und wird der „Wilden Horde 1996“ den Status eines offiziellen Fanclubs aberkennen. Das gab der Verein am Donnerstag bekannt. Zudem wird der 1. FC Köln laut Geschäftsführer Claus Horstmann die neuen Tatverdächtigen mit einem langjährigen bundesweiten Stadionverbot belegen und sie aus dem Verein ausschließen.
„Angesichts der aktuell im Raum stehenden massiven Vorwürfe gegen Mitglieder der "Wilden Horde 1996" und weiterer Vorfälle in der Vergangenheit müssen sich alle Mitglieder jetzt die Frage stellen, ob sie ihre Mitgliedschaft aufrechterhalten wollen oder ob sie durch eine Kündigung nicht ein klares Signal der Distanzierung senden möchten“, erläuterte Horstmann.
Die verantwortlichen staatlichen Organe sollten aus FC-Sicht zudem ernsthaft prüfen, ob ein Verbotsverfahren nach dem Vereinsrecht eingeleitet werden kann. Der FC sei hierfür nicht zuständig.
Mitglieder der „Wilden Horde 1996“ stehen im Verdacht, an einem Angriff auf einen Fan-Reisebus des Kölner Erzrivalen Borussia Mönchengladbach Anfang März beteiligt gewesen zu sein.
Die teilweise vermummten Ultras sollen auf einem Rastplatz bei Siegburg die Scheiben des Busses mit Pflastersteinen eingeschlagen haben. Außerdem sollen sie versucht haben, den Reisebus auf der Autobahn 3 mit ihren Autos auszubremsen und abzudrängen. Die Polizei ermittelt gegen 22 Kölner Anhänger unter anderem wegen Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch.