Fall Werth: Einstweilige Verfügung gegen Generalsekretär
Warendorf (dpa) - Der Streit um das Verfahren gegen Isabell Werth wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo verschärft sich weiter.
Der Anwalt der Dressurreiterin erwirkte beim Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung gegen Soenke Lauterbach, den Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Der FN-Funktionär darf seine Aussagen zu einem von Werth in Auftrag gegebenen Gutachten nicht wiederholen. Lauterbach konterte und legte seinerseits Widerspruch ein.
Werth hatte die positive Probe der Substanz Cimetidin im Sommer 2012 mit Problemen des Tränkensystems in ihrem Stall begründet und dafür Sachverständige eingeschaltet. Lauterbach hatte dazu in der vergangenen Woche gesagt: „Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“ Das darf er nun nicht wiederholen, da die Behauptung „nachweislich nicht wahr“ sei, zitiert Werths Anwalt in einer Mitteilung das Landgericht Münster.
Werth war im November vergangenen Jahres zu einer Sperre von sechs Monaten verurteilt worden. Die Sperre der Reiterin aus Rheinberg ist wegen der Berufung nicht rechtskräftig, so dass sie weiterhin reiten darf. Die nächste Instanz entscheidet voraussichtlich Mitte März.