FN: Keine Abmahnung für Dressurreiter Rath

Warendorf (dpa) - Der Dressurreiter Matthias Rath hat mit seinen Trainingsmethoden bei seinem Hengst Totilas nach Angaben der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) „weder gegen das Reglement, noch gegen den Tierschutz verstoßen“.

Ebenso sei Matthias Rath nicht offiziell abgemahnt worden, hieß es in einer Mitteilung der FN am Freitag. „Es wurde auch kein Verfahren wegen unreiterlicher Haltung gegenüber dem Pferd eingeleitet.“

Mit der Stellungnahme reagierte die FN auf Berichte, nach denen Bundestrainer Jonny Hilberath beim Turnier in Hagen den Reiter wegen der tiefen Kopf-Hals-Haltung von Totilas auf dem Abreiteplatz ermahnt haben soll.

Das Vorbereiten des Pferdes in besagter Haltung entspreche nicht den Ausbildungsrichtlinien des Verbandes und seiner Vorstellung von der klassischen Reitweise, betonte die FN. Nach ihrer Darstellung hatte Hilberath „den Reiter und seinen Heimtrainer Klaus Martin Rath auf dem Vorbereitungsplatz angesprochen, den Hengst mit weniger tiefer Kopf-Hals-Einstellung zu reiten“.

Der Verband gehe davon aus, „dass die stattgefundenen Gespräche zwischen Bundestrainer, Heimtrainer und Reiter zu einer Sensibilisierung geführt haben und eine harmonischere Vorbereitung des Pferdes auf den kommenden Turnieren gewährleistet ist“.

Bei der sogenannten Rollkur wird der Pferdekopf fest auf die Brust gezogen. Die meisten deutschen Dressur-Experten kritisieren die auch Hyperflexion genannte Methode. Ihrer Ansicht nach werden den Tieren Schmerzen zugefügt. Rath und Totilas hatten in Hagen nach langer Pause ein erfolgreiches Comeback mit zwei Siegen gefeiert.