ATP-Klage um Anwaltskosten im DTB-Streit abgewiesen
Philadelphia (dpa) - Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Tennis Bund (DTB) und der Herren-Profi-Organisation ATP gibt es immer noch keine Entscheidung darüber, ob der DTB die Anwaltskosten in Millionenhöhe tragen muss.
Das Berufungsgericht in Philadelphia hob die Entscheidung aus erster Instanz auf und beanstandete die Begründung. Das Bundesbezirksgericht in Wilmington im US-Bundesstaat Delaware hatte im Oktober 2009 die Klage der ATP auf Erstattung ihrer Anwaltskosten abgewiesen, die der Organisation durch den Rechtsstreit um den Status des Hamburger Rothenbaum-Turniers entstanden waren.
Die ATP hatte sich dabei auf ihre Statuten berufen. Die Entscheidung ist nun zurück an das erstinstanzliche Gericht verwiesen worden. „Das Berufungsgericht ist der Meinung, dass sich die erste Instanz mit ihrer Urteilsbegründung zu stark darauf gestützt hat, dass die Regelung in den ATP-Statuten gegen das nationale Kartellrecht verstößt“, erläuterte DTB-Geschäftsführer Stephan Brune die Nachricht aus den USA.
„Das Berufungsgericht äußert aber große Bedenken, dass diese Statuten überhaupt rechtmäßig sind. Es hat dem Bundesbezirksgericht in Wilmington klare Hinweise gegeben, dass die Regelung gegen das Recht des Staates Delaware verstößt. Aus diesem Grund sind wir nach wie vor optimistisch, dass letztlich zu unseren Gunsten entschieden wird.“
Nachdem eine Jury am Bundesbezirksgericht in Wilmington der ATP im Sommer 2008 das Recht zugesprochen hatte, dem Turnier am Hamburger Rothenbaum den Masters-Status zu entziehen, hatte die Organisation den DTB auf Erstattung ihrer Anwaltskosten in Höhe von etwa 17 Millionen US-Dollar verklagt. Diese Klage wurde im Oktober 2009 abgewiesen, wenige Wochen später legte die ATP gegen das Urteil Berufung ein.