Warum Uli Hoeneß auf Milde hoffen darf
Staatsanwaltschaft will laut Medienbericht zwei Jahre auf Bewährung fordern.
München. Uli Hoeneß soll nach einem Medienbericht auf ein „mildes Urteil“ bei einer Anklage wegen Steuerhinterziehung hoffen können.
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ steht das seit Monaten andauernde Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten des FC Bayern München „unmittelbar vor dem Abschluss“, was von der Staatsanwaltschaft München II am Sonntag allerdings nicht bestätigt wurde. „Unser Stand ist unverändert“, sagte Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich. Es werde weiter ermittelt.
Nach den „Spiegel“-Recherchen „scheint die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen zu wollen“. Das Magazin nannte in einer Vorabmeldung jedoch keine Quellen für diese Darstellung. Hinzu kommen könne bei der noch im August erwarteten Anklage gegen Hoeneß eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende der FC Bayern München AG soll angeblich davon profitieren können, dass ein Teil der geschuldeten Steuern verjährt sei. Der strafrechtlich relevante Anteil der Steuerschuld soll nach „Spiegel“-Angaben unterhalb einer für Hoeneß wichtigen finanziellen Grenze liegen. Der Bundesgerichtshof hatte 2012 bekräftigt, dass erst bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll.
Der 61-jährige Hoeneß hatte zu Jahresbeginn eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung abgegeben. Seitdem ermitteln die Behörden.
Der Aufsichtsrat der FC Bayern AG hatte am 6. Mai auf einer Sitzung nach Angaben des FC Bayern das Angebot von Hoeneß abgelehnt, sein Amt als Vorsitzender des neunköpfigen Gremiums ruhen zu lassen, bis die Behörden über seine Selbstanzeige entschieden haben.
Adidas-Chef Herbert Hainer, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates, steht unverändert zu diesem Schritt des Gremiums. Er forderte in einem „Focus“-Interview, Hoeneß „eine zweite Chance“ zu geben. Es könne immer noch sein, dass der Vereinspräsident durch die Selbstanzeige „strafbefreit“ werde, sagte Hainer.
Auf die Frage, ob Hoeneß sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender auch dann weiter ausüben könne, wenn gegen ihn Anklage erhoben werden sollte, antwortete Hainer nur indirekt: „Ich bin der Meinung, dass es keinen Besseren für diese Position gibt.“