Bei einer im Januar während eines Weltcups genommenen Probe sei eine Substanz festgestellt worden, die seit dem 1. Januar 2016 auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA steht. Die Substanz falle unter die Hormone und Stoffwechsel-Modulatoren.
Durch die vorläufige Suspendierung ist der betroffene Sportler vorübergehend von allen IBU-Wettbewerben ausgeschlossen. Es ist unklar, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt. Nach dpa-Informationen soll es keinen Top-Athleten und auch keinen deutschen Sportler betreffen.
Der Athlet kann nun die Öffnung der B-Probe beantragen oder darauf verzichten. Sollte die Analyse der B-Probe positiv ausfallen oder aber der Biathlet verzichtet auf die Öffnung der B-Probe, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Sollte die B-Probe negativ sein, wird die vorläufige Suspendierung aufgehoben.
Zuletzt hatte die IBU den russischen Verband mit der höchst möglichen Disziplinarstrafe belegt. 100 000 Euro muss die Russische Biathlon-Union (RBU) nach den positiven Dopingproben von Alexander Loginow, Jekaterina Jurjewa und Irina Starych in der Saison 2013/2014 zahlen.
Der frühere Junioren-Weltmeister Loginow ist noch bis zum 25. November 2016 gesperrt. Starych, der durch eine Probe vom 23. Dezember 2013 Epo-Doping nachgewiesen wurde, ist im Dezember 2016 wieder startberechtigt. Die ehemalige Weltmeisterin Jurjewa hat als Wiederholungstäterin ihre Karriere beendet.