DOSB-Kommission: Fehlurteil zu Pechstein
Berlin (dpa) - Zwei Wochen nach ihrem Erfolg vor dem Oberlandesgericht München hat Claudia Pechstein im Kampf um ihren Ruf und eine millionenhohe Schadenersatzklage weiteren Rückenwind bekommen.
Eine Experten-Kommission bestätigte, dass die medizinische Bewertung als Grundlage des Dopingurteils gegen die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin falsch war. „Claudia Pechstein gilt damit aus unserer Sicht als Opfer. Man kann nur um Entschuldigung bitten“, erklärte DOSB-Präsident Alfons Hörmann in einem kurzfristig anberaumten Statement in Berlin.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte die Kommission eingesetzt - und stellte sich nun klar auf Pechsteins Seite. „Sie hat über Jahre hinweg eine Konstellation ertragen müssen, die damit wohl ungerechtfertigt war“, sagte Hörmann und äußerte sich wie schon zuvor bewundernd über den Kampfgeist der Berlinerin. Persönlich entschuldigte sich Hörmann bei Pechstein am Donnerstag unmittelbar vor ihrem Abflug zum Weltcup nach Hamar. In der norwegischen Kleinstadt war die Athletin vor sechs Jahren aus dem Wettkampf genommen worden.
Pechstein stufte die Ergebnisse als einen „zweiten Meilenstein“ ein. „Moralisch fühle ich mich bereits rehabilitiert“, erklärte die 42-Jährige und fügte hinzu: „Erst wenn das Urteil gegen mich aus der Welt ist, die ISU ihren Fehler eingestanden hat und ich finanziell entschädigt wurde, werde ich zur Ruhe kommen.“
Seit rund sechs Jahren erregt der Fall Aufsehen. Pechstein bestreitet Doping stets und erklärt ihre schwankenden Werte mit einer geerbten Blutanomalie - die das Experten-Gremium nun als Grund bestätigte. Aufgrund erhöhter Retikulozyten-Blutwerte hatte sie der Eislaufverband ISU 2009 ohne Doping-Nachweis für zwei Jahre gesperrt. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Sperre bestätigt. Vor zwei Wochen bekam Pechstein vor dem Oberlandesgericht München erstmals recht und darf nun auf Schadenersatz hoffen.
Aufgabe der vom DOSB im Oktober 2014 eingesetzten Kommission war es, alle medizinischen Gutachten zusammenfassend zu bewerten. „Alle Gutachter kommen zum Schluss, dass anhand der Blutbildverläufe und Erythrozyten-Merkmale von Claudia Pechstein ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann“, teilte Wolfgang Jelkmann, der Direktor des Instituts für Physiologie an der Universität Lübeck mit.
„Ich wusste immer, dass ich Opfer und nicht Täter bin. Es liegt eine wirklich schwere Zeit hinter mir, in der ich Gedanken ans Aufgeben immer wieder verdrängen musste. Jetzt weiß ich, dass es sich gelohnt hat, zu kämpfen“, erklärte Pechstein. Ihr Anwalt Thomas Summerer sprach davon, dass der „Kapitalfehler“ der ISU nun amtlich sei. Die ISU müsse für ihren Fehler „endlich einstehen. Wir sind nach wie vor offen für Vergleichsverhandlungen“, bestätigte der Anwalt.
DOSB-Präsident Hörmann wertete das Ergebnis der Experten-Kommission als „ein Ausrufezeichen erster Klasse“. Es gebe „die vielen Fragezeichen in der Causa Pechstein zu Recht“, erklärte der Sportfunktionär. Das Urteil beruhe auf einer „Fehleinschätzung“, betonte Hörmann und appellierte an die ISU, „eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu prüfen. Unabhängig davon halten wir die Sportgerichtsbarkeit für unersetzbar und richtig im Sinne eines einheitlichen Vorgehens im weltweiten Sport“.
Nachdrücklich bestätigte der Präsident, dass sich der DOSB seiner Verantwortung gegenüber der Athletin „mit allen daraus resultierenden Konsequenzen“ stellen werde. Als eine weitere Konsequenz machte sich der DOSB beim CAS für Veränderungen stark. Er sehe die Bereitschaft, Reformen „zeitnah“ umzusetzen, so der DOSB-Vorstandsvorsitzende Michael Vesper.
Der Fall Pechstein wird einzigartig bleiben, da die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) kurz nach dem Verfahren im Jahr 2009 ihre Regularien grundlegend änderte. Nach dieser Regeländerung müssen zwingend mehrere Blutparameter auffällig sein, um einen indirekten Beweis für ein mögliches Dopingvergehen zu begründen.
Im weiteren Ablauf muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Münchner Oberlandesgericht bestätigen, das Pechsteins mit der ISU getroffene Schiedsvereinbarung für unwirksam erklärt und die CAS-Entscheidung nicht anerkannt hatte. Dann könnte sich wieder das OLG mit den Details beschäftigen und auch über ihre Schadenersatzforderung von mindestens 4,4 Millionen Euro verhandeln.