Pechstein rüttelt an der Sportgerichtsbarkeit
München (dpa) - Mit der ersten Sperre ohne positiven Dopingbefund hat Claudia Pechstein unfreiwillig Geschichte geschrieben - jetzt könnte sie sogar für ein Beben in der gesamten Sportgerichtsbarkeit sorgen.
Nach ihrer Niederlage vor dem internationalen Sportgerichtshof CAS kämpft die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin vor einem Zivilgericht weiter und hofft auf eine Entschädigung in Millionenhöhe. Der spektakuläre Schadenersatzprozess beginnt am Mittwoch vor dem Landgericht München I.
Pechstein verspricht sich von der Klage gegen den Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG neben einer Verbesserung ihres ramponierten Rufes vor allem eine angemessene Entschädigung für ihre Verluste durch Werbeausfälle, medizinische Gutachten und Gerichtskosten. Sie verlangt nach Angaben des Gerichts 3,5 Millionen Euro Schadensersatz und 400 000 Euro Schmerzensgeld.
Die 41-Jährige fühlt sich nach wie vor im Recht und ist über ihre Sperre zwischen 2009 und 2011 weiter empört. „Ohne Beweis. Ohne positiven Dopingbefund. Das macht mich auch heute noch wütend. Denn ich habe nie gedopt, nie ein verbotenes Medikament genommen, nie eine verbotene Methode angewandt, nie einen Dopingtest verpasst“, schrieb die erfolgreichste deutsche Winter-Olympionikin am Dienstag auf ihrer Homepage.
Pechsteins Anwalt Thomas Summerer, der vor 17 Jahren Sprinterin Katrin Krabbe zu 1,5 Millionen Mark Entschädigung vom Leichtathletik-Weltverband IAAF verhalf, ist sich der Tragweite des Prozesses für den Sport bewusst. „Es ist sicher der größte Fall, der in Deutschland verhandelt wird. Er wird Sportgerichtsgeschichte schreiben“, vermutete Summerer. Im Justizpalast von München wurde vorsorglich der größte Saal für die Verhandlung ausgewählt.
Zunächst muss geklärt werden, ob das Zivilgericht überhaupt zuständig ist. Wie in solchen Fällen üblich, wird es nach einer Auslassung des Gerichts zunächst eine Güteverhandlung geben. Die Pechstein-Seite hat sich in der Vorwoche zu einem Vergleich bereiterklärt, „wenn da was Vernünftiges kommt von der ISU, auch im Sinne einer Rehabilitierung und Entschuldigung, verbunden mit gewissem Schadensersatz“, kündigte Summerer in Berlin an. Die ISU hat über ihre Prozess-Strategie öffentlich bisher keine Angaben gemacht.
Eine Entscheidung pro Pechstein könnte die ISU oder DESG eventuell in den Ruin treiben - und die gesamte Sportgerichtsbarkeit ins Wanken bringen. „Wir halten den Sportgerichtshof CAS für kein echtes Schiedsgericht. Wir haben den CAS als Institution angegriffen, weil er hinter der deutschen Rechtsstaatlichkeit zurückbleibt“, begründete Summerer. Das Beispiel könnte Schule machen und jeder Sportler, der vom Sportgerichtshof für schuldig erklärt wird, vor einem zivilen Gericht sein Recht erstreiten. „Allein die Tatsache, dass ein deutsches Gericht über den in der Schweiz ansässigen CAS verhandelt, ist ein Novum“, bestätigte Summerer, dem in Dirk-Reiner Martens derselbe Anwalt wie im Krabbe-Prozess gegenübersteht. Martens vertritt nun die ISU.
Pechstein wurde im Februar 2009 wegen auffälliger Blutwerte gesperrt. Zahlreiche medizinische Sachverständige sehen es inzwischen als erwiesen an, dass ihre Retikulozytenwerte in einer vom Vater ererbten Blutanomalie begründet liegen. „Die ISU hat alle Hinweise auf diesen genetischen Defekt einfach ignoriert, meine Karriere und meinen guten Ruf zerstört. Bis heute zeigt der Verband keine Einsicht, keine Reue“, beklagte sich Pechstein. Mehr als 550 Dopingkontrollen hat sie in ihrer Karriere erlebt, etwa 120 davon nach ihrer Sperre - immer mit negativem Ergebnis.
Kein Athlet dürfe sich von einem Sportverband eine Sperre ohne gesichertes medizinisches Wissen gefallen lassen. „Auch für uns Sportler muss der rechtsstaatliche Grundsatz gelten, den jeder hierzulande zu schätzen weiß: im Zweifel für den Angeklagten. Eine Sperre auf Verdacht ist inakzeptabel“, meinte Pechstein, die bis zu den Olympischen Winterspielen 2018 weiterlaufen will. Hoffnungen setzt die Berlinerin auch in den gerade frisch gekürten IOC-Präsidenten Thomas Bach. Er habe sie nach der WM 2011 zu den juristischen Schritten ermuntert.
Spannend dürfte werden, ob der geladene italienische ISU-Präsident Ottavio Cinquanta am Mittwoch in München erscheint. Sollte es mit ihm einen Vergleich geben, wäre der Fall schnell beendet. Kommt es zu Zeugenbefragungen, könnte sich der Prozess lange hinziehen. So wie im Fall Krabbe, als ein Urteil erst nach sieben Jahren gefällt wurde.