Pechstein will zurück in die Sportförderung
Berlin (dpa) - Claudia Pechstein kämpft weiter an verschiedenen Fronten um verloren gegangenes Image und auch viel Geld. Bei ihrem Arbeitgeber hat die Eisschnelllauf-Olympiasiegerin einen Antrag auf Rückkehr in die Sportfördergruppe der Bundespolizei gestellt.
Nach der gestürzten Osaka-Regel durch den Sportgerichtshof CAS gebe es keinen Grund mehr, ihr die Förderung zu verwehren, sagte die bis zum 8. Februar 2011 gesperrte Berlinerin der Nachrichtenagentur dpa. „Ich bin da dran. Ich habe über meinen Anwalt einen Brief an die zuständigen Stellen geschrieben“, bestätigte Pechstein, die am Wochenende bei den deutschen Meisterschaften in Inzell in die Saison einsteigt. „Ich hoffe sehr, dass eine faire Entscheidung getroffen wird“, erklärte sie. „Ich gehöre wieder zum A-Kader. Meine zwei WM-Medaillen von Inzell sollten doch auch die Skeptiker überzeugen, dass es sich lohnt und richtig ist, mich wieder zu fördern“, fügte die 39 Jahre alte Berlinerin hinzu.
Hendrik Lörges, der für Sport zuständige Sprecher des Bundesinnenministeriums, bestätigte der dpa den Eingang eine solchen Antrages. „Er wird derzeit geprüft“, sagte er. Frau Pechstein werde zu gegebener Zeit Antwort von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Pechstein war einen Tag vor Ablauf ihrer Sperre wegen erhöhter Retikulozytenwerte aus der Sportfördergruppe der Bundespolizei ausgeschlossen worden. Als Begründung gab BMI-Staatssekretär Christoph Bergner damals an, dass Pechstein keine Chance mehr auf eine Teilnahme an Olympischen Spielen habe und zudem die Plätze in der Fördergruppe jüngeren Athleten vorbehalten seien.
Durch die Entscheidung des Sportgerichtshofs CAS, die sogenannte Osaka-Regelung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) aufzuheben, wonach einmal gesperrte Athleten nicht an den folgenden Olympischen Spielen teilnehmen dürfen, ist für Pechstein der Weg für ihren sechsten Olympia-Start bei den Winterspielen in Sotschi frei.
Die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) würde es begrüßen, wenn Pechstein wieder Sportförderung erhielte, erklärte Präsident Gerd Heinze. „Jetzt sollte man aber erstmal die deutschen Meisterschaften am Wochenende abwarten. Wenn sie dort einen erneuten Nachweis bringt, dass sie förderungswürdig ist, würde dies die Entscheidung des BMI sicher positiv beeinflussen“, fügte Heinze hinzu.
Erst vor kurzem hatte Pechstein eine Zivilklage beim Landgericht Berlin angekündigt, um den deutschen Verband DESG auf Schadensersatz in „astronomischer Höhe“ zu verklagen. Davon erhofft sich Pechstein ein positives Urteil, mit dem sie dann gegen den Weltverband ISU vorgehen will. Die ISU hatte Pechstein im Februar 2009 mit einem indirekten Dopingbeweis für zwei Jahre gesperrt.
Parallel dazu versucht Pechstein, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ihre juristische Rehabilitation zu erwirken. Hämatologen hatten ihr eine vererbte Blutkrankheit als Grund für ihre abnormen Werte attestiert, die zur Sperre geführt hatten. Sie läuft weiter mit diesen erhöhten Werten, kann aber nach Änderung des Regelwerks durch die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA dafür nicht mehr bestraft werden. Sie hat daher Selbstanzeige beim Weltverband ISU und der WADA gestellt, um ihren Fall neu aufzurollen.