Indizienbeweis: Langläufer Pankratow droht Sperre
Leipzig (dpa) - Kein Doping-Mittel, aber Infusions-Utensilien: Dem russischen Skilangläufer Nikolai Pankratow droht eine Zwei-Jahres-Sperre. Für den Sport wäre es nach dem Fall der gesperrten Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ein weiteres Indizien-Urteil.
Bis zum Jahresende will der Antidoping-Ausschuss des Ski-Weltverbandes FIS eine Entscheidung verkünden und damit die seit drei Monaten andauernde Suspendierung Pankratows möglicherweise in eine Sperre umwandeln.
Am 8. Dezember meldete sich der Russe über seinen Stuttgarter Anwalt Markus Höss zu Wort und kritisierte die FIS wegen der Suspendierung, die seiner Meinung nach ohne Nennung eines hinreichend konkreten Vorwurfs und damit ohne Rechtsgrundlage erfolgte.
Bei einer routinemäßigen Kontrolle an der Schweizer Grenze im September waren bei Pankratow 22 Ampullen des nicht auf der Dopingliste stehenden Kälberblut-Präparates Actovegin sowie zur Originalverpackung gehörende Hilfsmittel für intravenöse Injektionen gefunden worden. Dabei war auch ein Rezept eines deutschen Sportarztes, der Pankratow offiziell und aus gegebenem medizinischen Anlass Actovegin verschrieben hatte. Dieses sollte er wegen einer Muskelverletzung per Spritze direkt in den betroffenen Muskel injizieren.
Nach den Statuten der FIS stellt aber der intravenöse Gebrauch eine verbotene Methode dar, was als Dopingvergehen zu ahnden ist. Daraufhin suspendierte der russische Skiverband den Langläufer. Wegen anhaltender Verletzungen der Anti-Doping-Regeln ist Russlands Verband bei der FIS in Ungnade gefallen. Bei weiteren Vorkommnissen droht der Ausschluss seiner Athleten von den Olympischen Winterspielen 2014 im russischen Sotschi.
In einer der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Erklärung sagt Pankratow: „Trotz vielfacher offizieller und förmlicher Hinweise durch den von mir hinzugezogenen deutschen Anwalt und Sportrechtsexperten, Herrn Rechtsanwalt Markus Höss aus Stuttgart, dass Actovegin keine verbotene Substanz nach der WADA-Verbotsliste 2010 darstellt und insbesondere auch die intravenöse Injektion von Mengen von jeweils zwei Millilitern dieser Substanz nach keiner Vorschrift der WADA-Verbotsliste 2010 eine verbotene Methode darstellt, existiert keine offizielle Verlautbarung der FIS an den russischen Skiverband, aus der dieser objektiv falsche Vorwurf und damit offensichtliche Fehler aus der Suspendierungsschrift vom 8.9.2010 eingestanden und der Sachverhalt richtig gestellt wird.“
Er habe sich bei der Grenzkontrolle „für einen Profisportler sicherlich sehr unbedarft präsentiert“, räumte Pankratow ein. Die medizinischen Hilfsmittel in seinem Gepäck könnten zwar für Infusionen genutzt werden. Es sei jedoch „nach menschlichem Ermessen und übertragen in andere Lebensbereiche oder Berufe schlicht undenkbar“, dass er nun wegen des aus seiner Sicht „bloßen und zusammenhangslosen Besitzes von ein paar Schläuchen und Nadeln“ als Dopingtäter gelte und von seiner Berufsausübung suspendiert ist.
Bei der FIS sieht man die Lage etwas anders. Generalsekretärin Sarah Lewis wollte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren zu Inhalten nicht äußern. Sie erklärte jedoch, dass es zur vorläufigen Suspendierung zwei Anhörungstermine gab. Die Gegenseite nahm diese mit Verweis auf nicht zu verschiebende Termine des Anwaltes nicht wahr, gab aber ausführliche schriftliche Stellungnahmen ab.
Am 24. November sei das Hauptsacheverfahren ebenfalls in Abwesenheit Pankratows und seines Rechtsbeistandes durchgeführt worden, nachdem der Athlet seine Anwesenheit als nicht erforderlich dargestellt habe. „Der Sportler kann sich darauf verlassen, dass es ein faires und korrektes Verfahren gemäß der FIS-Antidoping-Regeln bekommt. Es steht ihm nach dem Urteil natürlich frei, beim internationalen Sportgerichtshof CAS in Berufung zu gehen“, sagte Lewis der dpa.