Liegt der BMI unter dem Richtwert, muss der Athlet mit einem entsprechend kürzeren Ski springen, um nicht disqualifiziert zu werden. Zugleich wird damit ausgeschlossen, dass Springer sich Hungerkuren unterziehen, um leichter zu sein. Der BMI wird errechnet, indem das Körpergewicht durch die Körpergröße im Quadrat geteilt wird.
Wiegt ein Athlet beispielsweise 65 Kilogramm und ist 1,80 Meter groß, hat er einen Body-Mass-Index von 20,06. Er dürfte also nicht die maximale Skilänge nutzen. Dies führt zur Verkleinerung der Tragfläche und verringert somit tendenziell die Sprungweite.