Staatsanwaltschaft: Keine Anhaltspunkte für Doping
München (dpa) - Im Fall Claudia Pechstein hat die Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaft München I das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingestellt.
Wie die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) mitteilte, seien im Nachgang zur zweijährigen Sperre der fünfmaligen Olympiasiegerin keine strafrechtlichen Dopingvergehen nachgewiesen worden. Nach umfangreichen Ermittlungen mit Hilfe des Bundeskriminalamtes, Durchsuchungen von mehr als 20 Räumlichkeiten und zahlreichen Zeugenvernehmungen war die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz bestehen.
Die DESG hatte gemäß dem Anti-Doping-Aktionsplan des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) am 30. November 2009 Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft München erstattet. Die DESG begrüßte, dass die umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen den Sachverhalt objektiv aufgeklärt hätten.