Trainer Steuer gewinnt Klage gegen Bundeswehr
Brandenburg (dpa) - Die Bundeswehr muss Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer als Trainer von Sportsoldaten dulden. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg entschieden.
Wie das Gericht mitteilte, hat der Trainer der deutschen Paarlauf-Meister und -Europameister Aljona Savchenko und Robin Szolkowy damit nach jahrelangem Rechtsstreit einen Erfolg erzielt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Bundeswehr kann Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Sie hatte Steuer im März 2006 wegen seiner Stasi-Vergangenheit fristlos gekündigt. (Az.: 6 U 66/10 - Urteil vom 29. März 2011)
„Ich freue mich sehr, aber es ist ja nur ein Zwischenschritt“, sagte Steuer am Dienstag mit Blick auf die mögliche Berufung. Und ergänzte: „Das ist ja mal etwas Sinnvolles. Wir haben nicht aufgegeben, denn für die Sportler ist das ja wahnwitzig.“
Grund für die Kündigung war vor allem gewesen, dass Steuer seine Tätigkeit für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit verheimlicht hatte. Nach der fristlosen Kündigung folgte im Herbst 2007 die Mitteilung seines Dienstherren, dass er wegen der falschen Angaben bei der Anstellung keine Sportsoldaten mehr trainieren dürfe.
Dagegen klagte Steuer. Er sah sich durch die Entscheidung als freiberuflicher Trainer beeinträchtigt. Vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) war seine Klage im Juni 2010 noch erfolglos geblieben. Die OLG-Richter hielten das Verhalten der Bundeswehr jedoch für überzogen. Es habe den Effekt eines Boykotts, urteilte der 6. Zivilsenat.
Zwar hat Steuer auch aus Sicht der Brandenburger Richter ein schweres Dienstvergehen begangen, als er bei der Einstellung die Stasi-Tätigkeit verschwieg. Bei Abwägung aller Umstände rechtfertige dies jedoch keine „zielgerichtete Behinderung seiner beruflichen Tätigkeit als freiberuflicher Eiskunstlauftrainer“, so die Richter.
Der Coach habe die Verpflichtung kurz nach seinem 18. Geburtstag abgegeben und als IM offenbar keiner der bespitzelten Personen konkreten Schaden zugefügt. Zudem sei er zwölf Jahre für die Bundeswehr tätig gewesen und habe dort höchste Auszeichnungen erhalten.
Letztlich war für die Richter aber die sportliche Entscheidung ausschlaggebend: Es sei Aufgabe der Deutschen Eislauf Union und des Deutschen Olympischen Sportbundes, zu entscheiden, ob sie Steuer als Trainer zulassen wollen oder nicht. Die Bundeswehr sei nicht berechtigt, deren sportfachliche Entscheidung außer Kraft zu setzen.