Köln. Strenge Regeln für Narren

Köln. · Nur mit Gutachten dürfen zum Beispiel Personen auf dem Anhänger mitfahren.

Narrenzug mit Genehmigung: Um mit umgebauten Fahrzeugen an Karnevalsumzügen teilnehmen zu können, sind strenge Regeln einzuhalten und Gutachten erforderlich.

Foto: dpa-tmn/Caroline Seidel

Der Straßenkarneval ist bunt – auch die Fahrzeuge. Oft ziehen verkleidete Traktoren Themenwagen oder Jecken fahren feiernd auf Anhängern mit. Dafür gelten aber strenge Regeln und Ausnahmegenehmigungen müssen erteilt werden, informiert der Bund Deutscher Karneval (BDK) auf seiner Internetseite. Wer etwa für Motivwagen An- und Umbauten vornimmt, braucht demnach ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, etwa von einem Tüv.

Auch nur dann und bei entsprechender Sicherung dürfen Personen während des Umzugs auf einem Anhänger sein – bei den An- und Abfahren bleibt das aber laut BDK tabu. Ebenfalls nötig: Eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung, die auch etwaige Schäden ganz konkret hinsichtlich des Einsatzes beim Umzug abdeckt.