Schwangerschaftsabbruch Abtreibungsregelungen in europäischen Ländern
Warschau (dpa) - Die Abtreibungsbestimmungen in Europa sind von Land zu Land verschieden. In vielen Ländern gelten Fristenregelungen.
Eine Auswahl:
DEUTSCHLAND: Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Bedingungen aber nicht strafbar. Eine Frau darf innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben lassen, wenn sie sich beraten lässt und dem Arzt einen Beratungsschein vorlegt. Eine Abtreibung bleibt auch nach der Frist straffrei, wenn für die Schwangere Lebensgefahr besteht oder ihr eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung droht.
NIEDERLANDE: Sie zählen zu den liberalsten westeuropäischen Ländern mit einer Fristenregelung von 22 Wochen. Nach einem Gespräch mit ihrem Arzt muss die Frau lediglich noch eine fünftägige Bedenkzeit abwarten, ehe sie in eine Klinik aufgenommen wird.
GROSSBRITANNIEN: Für England, Wales und Schottland gilt eine Frist von 24 Wochen. Wenn zwei Ärzte der Frau bescheinigen, dass die Schwangerschaft ihr körperlich oder seelisch schaden könnte, ist ein Eingriff legal. In Nordirland darf nur bei Lebensgefahr für die Mutter abgetrieben werden und wenn sie selbstmordgefährdet ist.
FRANKREICH räumt den Frauen eine Zwölf-Wochen-Frist ein. Sie können eine Abtreibung vornehmen lassen, wenn sie die Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen. Die Einschränkung für Frauen „in einer Notlage“ wurde 2014 gestrichen. Vor einem Eingriff müssen sich Betroffene von zwei Ärzten untersuchen und beraten lassen.
SPANIEN: In dem katholischen Land sind Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche zugelassen, bis zur 22. Woche können sie aus medizinischen Gründen legal sein. Der konservative Ministerpräsident Mariano Rajoy zog 2014 Pläne zurück, Abtreibungen wieder grundsätzlich für illegal zu erklären.
IRLAND: Das ebenfalls katholische Land hat sein extrem strenges Abtreibungsrecht etwas gelockert. Seit 2014 ist eine Abtreibung zulässig, wenn das Leben der Schwangeren bedroht ist oder wenn sie als selbstmordgefährdet gilt.