Dokumentation Bericht von BfV-Präsident Maaßen: Wesentliche Aussagen
Berlin (dpa) - Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen hat in einem vierseitigen Bericht zu den Hintergründen seiner umstrittenen Äußerungen im Zusammenhang mit fremdenfeindlichen Vorgängen in Chemnitz Stellung genommen.
Die Deutsche Presse-Agentur dokumentiert die wesentlichen Aussagen:
„Der Präsident des BfV hat in keiner Weise in Zweifel gezogen, dass es von Rechtsextremisten organisierte und durchgeführte Demonstrationen und Straftaten in Chemnitz gab.“
„Der Präsident des BfV hat gegenüber der Bildzeitung gesagt, dass „keine Belege dafür vor(liegen), dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist“. Nicht der Präsident des BfV, sondern der Urheber des Videos hat zu belegen, dass mit dem Video „Hetzjagden“ in Chemnitz am 26. August 2018 dokumentiert werden.“
„Der Präsident des BfV hat (anders als von Medien berichtet) zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass das Video gefälscht, verfälscht oder manipuliert worden ist. Hätte er dies zum Ausdruck bringen wollen, hätte er auch die entsprechenden Worte gewählt.“
„„Hetzjagden“ oder Menschenjagden auf Ausländer hatte es in Chemnitz am 26. August 2018 nach den Erklärungen der zuständigen Stellen nicht gegeben. Gegenteilige (Medien-)Berichte sind demnach anzuzweifeln. Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen hatte in seiner Regierungserklärung am 5. September 2018 festgestellt, dass es keine Hetzjagd in Chemnitz gab.
Diese Feststellung entspricht nach Kenntnislage des BfV auch den Erkenntnissen aller zuständigen Sicherheitsbehörden, nämlich der sächsischen Polizei, der Staatsanwaltschaft, des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz und der Bundespolizei. Auch dem BfV lagen keine Erkenntnisse darüber vor, dass „Hetzjagden“ in Chemnitz stattgefunden haben.“
„Das von Antifa-Zeckenbiss verbreitete Video belegt nicht, dass „Hetzjagden“ in Chemnitz stattfanden. Das 19-sekündige Video zeigt lediglich, dass - vermutlich auf der Bahnhofstraße in Chemnitz - eine Person von anderen Personen über etwa fünf bis sieben Meter verfolgt wird. Das Video dokumentiert selbst keine Szenerie einer Menschenjagd und schon gar nicht von Menschenjagden und „Hetzjagden“.
Aus dem Video wird nicht erkennbar, warum die dort zu sehende Person verfolgt wurde (handelte es sich z.B. um die Verfolgung im Rahmen einer vorangegangenen Auseinandersetzung?), wann das Video aufgenommen wurde und wer wem kurzzeitig nachstellte.“
„Da nach Einschätzung der zuständigen Sicherheitsbehörden keine „Hetzjagden“ in Chemnitz am 26. August 2018 stattfanden, das Video an sich keine derartigen „Hetzjagden“ belegt, hat Antifa-Zeckenbiss das Video mit der falschen Überschrift „Menschenjagden in Chemnitz“ versehen und dadurch bei dem Betrachter den Eindruck erweckt, es handele sich um eine authentische Aufnahme einer Menschenjagd in Chemnitz.
Vor dem Hintergrund der von Antifa-Zeckenbiss damit verursachten öffentlichen Aufmerksamkeit und Erregung, die Antifa-Zeckenbiss durchaus hätte erkennen können und müssen, ist davon auszugehen, dass die falsche Bezeichnung des Videos vorsätzlich erfolgte, um eine bestimmte Wirkung zu erzielen.“
„Antifa-Zeckenbiss ist seit Oktober 2017 in diversen sozialen Netzwerken aktiv. Sie äußert sich regelmäßig links und linksextrem. (...) Wer sich hinter Antifa-Zeckenbiss verbirgt, ist dem BfV nicht bekannt, da Antifa-Zeckenbiss bislang kein Beobachtungsobjekt des BfV ist. Es könnte sich um eine Einzelperson oder um eine Gruppe handeln. (...) Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine Person, Gruppe oder Organisation handelt, die nichts mit der linken oder linksextremistischen Szene zu tun hat.“
„Sollte Antifa-Zeckenbiss der linken oder linksextremistischen Szene zugehörig sein, dann könnte es auf Grund der bestehenden politischen Interessenlage der Szene möglich sein, dass die Falschetikettierung des Videos dem Ziel diente, die öffentliche Aufmerksamkeit von dem Tötungsdelikt abzulenken und auf angebliche rechtsextremistische „Hetzjagden“ hinzulenken. Als mögliches Motiv kommt, wenn es sich nicht um einen linken oder linksextremistischen Hintergrund handeln sollte, auch ein Anheizen der Stimmung in der Öffentlichkeit in Frage.“
„Anlass für die Aussage des Präsidenten des BfV war die Regierungserklärung des Sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer vom 5. September 2018, in der er feststellte, dass es keine Hetzjagd in Chemnitz gab. Vor diesem Hintergrund hielt der Präsident des BfV es für richtig, die bisherige Berichterstattung über angebliche „Hetzjagden“ zu bewerten. Die Zuständigkeit des BfV nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG (Bundesverfassungsschutzgesetz, Anm. des Autors) umfasst in diesem Zusammenhang auch die Aufklärung von Desinformationen und ist unabhängig von den Zuständigkeiten und Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden.“