Betreuungsgeld im Ländervergleich
Berlin (dpa) - In Deutschland ist das geplante Betreuungsgeld heftig umstritten. In nordeuropäischen Ländern gibt es eine solche finanzielle Unterstützung für Eltern, die für ihre Kleinkinder nicht oder nur teilweise öffentliche Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, schon länger.
Sie verfügen im Gegensatz zu Deutschland über ein weitgehend flächendeckendes Angebot an Kinderkrippen- und Kindergärtenplätzen. Aber auch hier gibt es Kritik: der Ausbau von Betreuungsplätzen werde dadurch gebremst und die Berufstätigkeit von Müttern negativ beeinflusst. Eine jüngst veröffentlichte OECD-Studie kam gerade wieder am Beispiel Norwegens zu dem Ergebnis, dass sich das Betreuungsgeld negativ auf die Integration von Zuwandererkindern auswirkt, weil es einen Anreiz bietet, die Kinder nicht in öffentliche Einrichtungen zu geben.
FINNLAND - Seit 1985 gibt es eine gesetzliche Regelung. Sie gilt für Kinder bis drei Jahre. Das Betreuungsgeld in Höhe von rund 328 Euro kann auch für private Betreuungsmöglichkeiten genutzt werden. Zu dem Grundbetrag kommen Zuschläge. Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen. Laut einer Studie der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) liegt die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes seit seiner Einführung relativ stabil bei etwas über 50 Prozent. Über 90 Prozent der Leistungsempfänger sind demnach Mütter, vor allem mit geringem Bildungsstand, niedrigem Einkommen und vielen Kindern. Der Anteil von Müttern mit Migrationshintergrund ist etwas höher als der in Finnland geborenen Mütter.
NORWEGEN - Die gesetzliche Regelung wurde 1998 eingeführt. Das Betreuungsgeld in Höhe von umgerechnet etwa 430 Euro monatlich wird für Kinder zwischen ein und zwei Jahren gezahlt. Vom 1. August 2012 an gibt es für Kinder zwischen 13 und 18 Monaten etwa 660 Euro, für Kinder zwischen 19 und 23 Monaten weiterhin 430 Euro. Es kann anteilig für staatliche Betreuung und auch für private Betreuung genutzt werden. Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen. Anfangs war der Anteil der Familien, die Betreuungsgeld in Anspruch genommen haben, der FES-Analyse zufolge sehr hoch. Er ist aber inzwischen auf 25 Prozent gesunken. Dies wird auf den starken Ausbau der staatlichen Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und auf geringere Gebühren zurückgeführt. Vor allem Eltern mit geringem Einkommen und niedrigem Bildungsstand, Einwanderer sowie Mütter mit geringer Beschäftigung beziehen die Leistung.
SCHWEDEN - Hier besteht der Rechtsanspruch seit 2008. Anders als in Finnland und Norwegen entscheiden die Gemeinden, ob sie Betreuungsgeld zahlen wollen. Es beträgt etwa 340 Euro im Monat und kann für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren in Anspruch genommen werden, die nicht in öffentliche Einrichtungen gehen. Es kann zum Teil für staatliche Betreuung und auch für private Betreuung ausgegeben werden. Der Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen. Bisher beziehen nur wenige Eltern die Leistung. In den Kommunen, die Betreuungsgeld auszahlen, waren es im Jahr 2011 laut Studie nur 4,7 Prozent der bezugsberechtigten Eltern.