Ermittlungen eingestellt Böhmermann und die Kunstfreiheit siegen
Mainz (dpa) - Nun hat Jan Böhmermann es amtlich: Sein „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ist ein Kunstwerk.
Und bei Satire und Karikatur sei es nun einmal „wesenseigen“, dass mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen gearbeitet werde so formuliert es die Staatsanwaltschaft in Mainz. Und außerdem könne Böhmermann nicht nachgewiesen werden, dass er Erdogan vorsätzlich beleidigen wollte. Deswegen wurden die Ermittlungen gegen den 35-jährigen Satiriker und ZDF-Moderator eingestellt.
Dabei war es heftig, was Böhmermann am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ auf ZDFneo über Erdogan erzählte: Er sprach von Sex mit Tieren, von Kinderpornografie und griff ganz tief in die Kiste mit Klischees über Türken. Die Staatsanwaltschaft nennt das eine „Anhäufung vollkommen übertriebener, abwegig anmutender Zuschreibungen“. Ein Bezug zur Realität fehle offenbar absichtlich.
Und außerdem weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass Böhmermann den Beitrag eingekleidet habe - er sagte nämlich in der Anmoderation: „Herr Erdogan, es gibt Fälle, wo man in Deutschland, in Mitteleuropa, Sachen macht, die nicht erlaubt sind. ... Was jetzt kommt, das darf man nicht machen. Wenn das öffentlich aufgeführt wird - das wäre in Deutschland verboten.“
Ist nun also alles gut? Zumindest strafrechtlich hat Böhmermann die Sache überstanden. Weder wird er angeklagt nach Paragraf 185 wegen Beleidigung - dafür gibt es eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr - noch nach Paragraf 103 wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten - wofür bis zu drei Jahren Gefängnisstrafe möglich sind.
Doch ganz ausgestanden ist die Angelegenheit noch nicht. Zum einen muss das „Schmähgedicht“ noch zivilrechtlich aufgearbeitet werden. Da geht es im November in Hamburg vor Gericht weiter. Dabei will der türkische Präsident erreichen, dass der gesamte Text verboten wird.
Zum anderen übt Böhmermanns Anwalt Christian Schertz nun heftige Kritik an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Diese habe das Gedicht pauschal als „bewusst verletzend“ bewertet. Damit habe sie Böhmermann öffentlich vorverurteilt. Erst durch die Ermächtigung zur Strafverfolgung der Bundesregierung konnte die Staatsanwaltschaft nach Paragraf 103 ermitteln. Merkel hatte ihre Äußerung, Böhmermanns Gedicht sei „bewusst verletzend“, später allerdings selbst als Fehler bezeichnet.
Ein halbes Jahr nach dem Beginn der Affäre Böhmermann ist ein wichtiges Kapitel abgeschlossen. Auch ist nun klarer, was Satire darf und was nicht - darüber gab es in den vergangenen sechs Monaten viele Diskussionen. Die Staatsanwaltschaft mache deutlich, dass die Kunst- und Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft einen außerordentlich hohen Stellenwert besitzt, erklärte ZDF-Intendant Thomas Bellut am Dienstag. „Das ist eine gute Nachricht.“
Das „Neo Magazin Royale“ nutzte diese Kunst- und Medienfreiheit gleich wieder. Als Reaktion auf das Ende der Ermittlungen twitterte Böhmermanns Team einen Hut mit Luftschlangen und forderte „Ziegenkäse für alle!“