Kompromiss in letzter Minute Bund und Länder einigen sich auf Erbschaftsteuer-Reform
Berlin (dpa) - Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss bei der Erbschaftsteuer geeinigt. Kurz vor Ablauf einer letzten, vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist verständigte sich der Vermittlungsausschuss in der Nacht auf neue Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben.
Billigen auch Bundestag und Bundesrat spätestens nächste Woche das Ergebnis, wird ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts verhindert.
Auch künftig werden Firmenerben somit vom Fiskus verschont, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Privilegien für Firmenerben Ende 2014 als zu weitgehend gekippt und eigentlich schon bis Ende Juni schärfere Vorgaben verlangt. Diese Frist konnte der Gesetzgeber nicht einhalten.
Die Grünen im Bundestag tragen allerdings den Kompromiss nicht mit. Sie sehen weiter verfassungsrechtliche Bedenken. Dies gefährdet aber nicht die Mehrheit im Bundestag. Die Grünen auf Länderebene wollen das Ergebnis prüfen. Die SPD reklamiert für sich, „einige wesentliche Kritikpunkte“ beseitigt zu haben.
Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses bleibt es dabei, dass es ab Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall eine von den Verfassungsrichtern geforderte Bedürfnisprüfung gibt. Der Erbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Lässt sich der Erbe auf die Prüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen.
Wird die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt, kann sie gestundet werden. Die Möglichkeit soll gegenüber dem Gesetzesbeschluss aber eingeschränkt werden. Sie soll nunmehr statt für zehn nur noch für sieben Jahre möglich und nur im ersten Jahr zins- und tilgungsfrei sein. Danach erfolgt eine sechsprozentige Verzinsung und eine jährliche Tilgung in Höhe von je einem Sechstel. Die Stundungsmöglichkeit endet - wie schon jetzt vorgesehen - wenn der Anteil an einen Dritten geht.
Am lange umstrittenen „Abschmelzmodell“ gibt es keine Abstriche. Soll Privatvermögen privat bleiben, greift ein Abschlag: Mit wachsendem Unternehmensvermögen muss also ein größerer Teil des Betriebsvermögens versteuert werden. Keine Verschonung wird gewährt ab einem Erbe von 90 Millionen Euro.
Für Familienunternehmen mit einer Verfügungsbeschränkung ist weiter ein Steuerabschlag auf den Firmenwert geplant.
Unverändert bleibt die Regelung für Kleinbetriebe: Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern werden vom Nachweis des Joberhalts befreit. Auch an der Investitionsklausel wurde nicht gerüttelt.
Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), sagte nach den siebenstündigen Verhandlungen, „das ist ein gutes Zeichen, dass wir unterschiedliche Positionen zusammengebracht haben“. Er lobte wie Hessens Regierungschef Volker Bouffier (CDU), dass die Politik handlungs- und entscheidungsfähig sei. Für den nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) wurden nicht alle Erwartungen erfüllt. Es sei aber ein tragfähiger Kompromiss. Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte: „Große Vermögen müssen zukünftig angemessen besteuert werden.“ Auch Bayerns Minister Horst Seehofer (CSU) zeigte sich „sehr zufrieden“.