Bundestagsgutachten: Einsatz völkerrechtlich gerechtfertigt
Berlin (dpa) - Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält den geplanten Anti-Terror-Einsatz der Bundeswehr in Syrien für vereinbar mit dem Völkerrecht.
Das Recht auf Selbstverteidigung aus Artikel 51 der UN-Charta biete zusammen mit der nach den Pariser Terroranschlägen verabschiedeten UN-Resolution eine „hinreichende völkerrechtliche Rechtsgrundlage für Militäreinsätze gegen den Islamischen Staat in Syrien“. Das stellen die Parlamentsjuristen in einem 21-seitigen „Sachstand“ zur „Staatlichen Selbstverteidigung gegen Terroristen“ fest, der dem Berliner „Tagesspiegel" (Mittwoch) vorliegt.
Zwar habe der Sicherheitsrat kein ausdrückliches Mandat für kollektive Militäraktionen ausgesprochen, heißt es dort weiter. Das Gremium habe aber Formulierungen verwendet, wie sie sonst für Resolutionen nach Kapitel sieben der UN-Charta typisch seien. So solle die Völkergemeinschaft laut Resolution „alle notwendigen Maßnahmen ergreifen“, um den IS-Terror zu unterbinden.
Im Grundgesetz gebe es für einen Bundeswehr-Einsatz im Rahmen internationaler Militäraktionen eine „tragfähige Rechtsgrundlage“, da Landesverteidigung die Bündnisverteidigung mit einschließe. Zudem finde der Einsatz in „kollektiven Verteidigungsstrukturen“ statt, wie es laut Verfassung zulässig sei, so der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments.