Bundeswehr muss weiter auf Kampfdrohnen warten
Berlin/Brüssel (dpa) - Die Bundeswehr wird in absehbarer Zeit nicht mit Kampfdrohnen ausgerüstet.
Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen über die Außen- und Verteidigungspolitik sagte SPD-Chefunterhändler Frank-Walter Steinmeier am Dienstag in Berlin, dass er in den nächsten vier Jahren nicht mit einem entsprechenden Beschluss rechne: „Wir werden vermutlich nach meiner Einschätzung in dieser Legislaturperiode nicht so weit kommen, dass über die Beschaffung bewaffneter Systeme entschieden wird.“ Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) hatte ursprünglich noch für dieses Jahr eine Entscheidung angestrebt.
In dem von Union und SPD in der zuständigen Arbeitsgruppe beschlossenen Papier ist der Kauf unbemannter Kampfflugzeuge zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Zuvor sei aber eine sorgfältige Prüfung aller „völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen“ notwendig, heißt es darin.
Derzeit sind nur amerikanische und israelische Kampfdrohnen auf dem Markt. De Maizière hatte ursprünglich die Anschaffung eines dieser Modelle als Übergangslösung bis zur Entwicklung einer europäischen Drohne angestrebt, die vermutlich noch etwa ein Jahrzehnt dauern wird.
Nach den Koalitionsverhandlungen sieht es nun danach aus, dass es zunächst keine Übergangslösung geben wird. De Maizière sagte zur zeitlichen Perspektive: „Das wird alles zu seiner Zeit entschieden, und wenn es zu einer Koalition kommt, dann auch im Einvernehmen mit dem Koalitionspartner.“ Ob das noch in dieser Legislaturperiode der Fall sein werde, könne er nicht sagen.
Bei einem Treffen der EU-Verteidigungsminister in Brüssel zeigten am Dienstag neben Deutschland und Frankreich fünf weitere Staaten Interesse an der Entwicklung einer europäischen Drohne: Griechenland, Spanien, Italien, die Niederlande und Polen. Ein solches Fluggerät könnte nicht nur zur militärischen Aufklärung, sondern auch zivil eingesetzt werden. Diese Staatengruppe will auch auf einheitliche Zulassungsbestimmungen für Drohnen im zivilen Luftraum dringen.
In der Frage des EU-Beitritts der Türkei verständigten sich Union und SPD in der letzten Verhandlungsrunde auf einen Kompromiss. „Die 2005 aufgenommenen Verhandlungen mit dem Ziel des Beitritts sind ein Prozess mit offenem Ende, der keinen Automatismus begründet“, heißt es im Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag. Sollte die Türkei die Voraussetzungen für einen Beitritt nicht erfüllen, müsse ihr privilegiertes Verhältnis zur EU und zu Deutschland weiterentwickelt werden. Eine ähnliche Formulierung fand sich schon im Vertrag über die große Koalition von 2005.
Im Kapitel zu den transatlantischen Beziehungen werden die USA aufgefordert, nach der NSA-Spähaffäre Vertrauen wiederherzustellen. „Dazu erwarten wir ein deutliches Bekenntnis und entsprechende Maßnahmen der US-Administration.“ Die Bundesregierung werde glaubhafte und überprüfbare Vereinbarungen zum Schutz der Privatsphäre der Bundesbürger anstreben.