Chronologie: Das juristische Tauziehen um Gäfgen
Berlin (dpa) - Nach dem Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler stand nicht nur der Täter Magnus Gäfgen, sondern auch der damalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner vor Gericht.
Er hatte dem Jura-Studenten Gewalt androhen lassen, um das Versteck der Geisel zu erfahren. Ein Rückblick:
27. September 2002: Gäfgen entführt Jakob von Metzler auf dem Heimweg von der Schule in Frankfurt. Er erstickt den Elfjährigen kurz darauf und versteckt die Leiche in einem See.
29. September 2002: Die Familie zahlt eine Million Euro Lösegeld. Die Polizei beobachtet Gäfgen bei der Geldübergabe.
30. September 2002: Die Polizei nimmt den Studenten und seine Freundin am Flughafen fest. In Gäfgens Wohnung entdecken die Beamten fast das komplette Lösegeld.
1. Oktober 2002: Beim Verhör nennt Gäfgen ein falsches Geiselversteck. Daschner hofft, das Kind noch retten zu können und lässt Gäfgen Schmerzen androhen. Daraufhin lenkt der Student ein und verrät das Versteck der Kinderleiche. Daschner informiert die Staatsanwaltschaft über sein Vorgehen.
27. Januar 2003: Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Daschner und den Vernehmungsbeamten wegen Verdachts der Aussageerpressung ein.
28. Juli 2003: Das Landgericht verurteilt Gäfgen wegen Mordes zu lebenslanger Haft und sieht eine „besondere Schwere der Schuld“.
20. Dezember 2004: Das Frankfurter Landgericht verurteilt Daschner wegen dessen Folterdrohung zu einer „Verwarnung mit Strafvorbehalt“. Das Gericht räumt ihm und dem Vernehmungsbeamten „massive mildernde Umstände“ ein.
21. Dezember 2004: Das Bundesverfassungsgericht weist eine Verfassungsbeschwerde Gäfgens als unzulässig ab, die dessen Anwalt wegen der Folterdrohung erhoben hatte.
11. Juli 2005: Gäfgens Anwalt bestätigt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gegen die Bundesrepublik.
2. Mai 2008: Gäfgen erhält staatliche Kostenbeihilfe für seinen Schmerzensgeldprozess gegen das Land Hessen. Für eine Klage bestünden hinreichende Erfolgsaussichten, begründet das Oberlandesgericht Frankfurt seine Entscheidung und hebt damit einen gegenteiligen Beschluss vom Februar 2007 auf.
30. Juni 2008: Die kleine Kammer des EGMR weist die Grundrechtsbeschwerde ab. Deutschland habe nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.
1. Dezember 2008: Auf Antrag von Gäfgens Rechtsanwalt will sich die Große Kammer des Gerichtshofes erneut mit dem Fall befassen.
1. Juni 2010: Der EGMR stuft die Folterandrohung als „unmenschliche Behandlung“ ein. Zugleich schließen die Richter der Großen Kammer eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Deutschland aus.
16. Dezember 2010: Gäfgens Anwalt beantragt beim Landgericht Darmstadt die Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Das Frankfurter Urteil dürfe keinen Bestand haben, da es gegen das Folterverbot verstoße.
24. Januar 2011: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt weist den Antrag zurück. Der EGMR habe festgestellt, dass die Konvention durch das Frankfurter Urteil nicht verletzt wurde. Das Landgericht hat über den weitergeleiteten Antrag noch nicht entschieden.
17. März 2011: In einem Zivilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt stehen sich Gäfgen und das Land Hessen gegenüber. Gäfgen fordert 10 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe.
27. Juli 2011: Gäfgen erstattet Strafanzeige gegen Daschner.
4. August 2011: Die vierte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt spricht Gäfgen 3000 Euro Schmerzensgeld zu.