Chronologie: Der Streit um die Presseplätze
Berlin (dpa) - Nach wochenlangem Streit über die Vergabe der Presseplätze im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht (OLG) München den Beginn der Hauptverhandlung um die Morde der Rechtsterroristen verschoben.
26. März: Acht der zehn Mordopfer der Neonazi-Terroristen stammten aus der Türkei - bei der Vergabe der garantierten Presseplätze beim NSU-Prozess gehen türkische Medien jedoch leer aus. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, spricht von einem unglaublichen Vorgang. SPD-Chef Sigmar Gabriel und der Grünen-Vorsitzende Cem Özdemir kritisieren das Verfahren - das OLG verteidigt sein Vorgehen.
27. März: Einige deutsche Medien bieten an, ihren Platz türkischen Kollegen zur Verfügung zu stellen oder mit ihnen zu teilen. Das ist laut Gericht nicht möglich.
28. März: Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), verteidigt das Gericht: „Eine Videoübertragung in einen anderen Saal hätte ein bisschen was von Schauprozess und Public Viewing und wäre ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Angeklagten. (...) Die Entscheidungen des Gerichts bewegen sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Möglichen.“ Trotz anhaltender Kritik werde das Gericht nichts am Zulassungsverfahren für Journalisten ändern, sagt OLG-Präsident Karl Huber.
2. April: Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu setzt sich in einem Telefonat mit seinem Kollegen Guido Westerwelle (FDP) dafür ein, dass türkische Staats- und Medienvertreter als Beobachter teilnehmen können. Westerwelle äußert Verständnis, verweist aber auf die Unabhängigkeit der Justiz.
4. April: Der türkische Botschafter in Deutschland, Avni Karslioglu, will zum NSU-Prozess kommen - auch wenn das Gericht bislang keinen Platz für ihn reserviert.
6. April: Die türkische Zeitung „Sabah“ legt Verfassungsbeschwerde gegen die Vergabe von Journalistenplätzen ein. Das Blatt will mit einem Eilantrag die Zulassung zum NSU-Prozess erreichen.
8. April: Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, beklagt, populistische Kritik aus Politik und Medien gegen ein unabhängiges deutsches Gericht hätten eine Qualität erreicht, die „nicht mehr hinnehmbar“ sei.
9. April: In Karlsruhe geht eine weitere Beschwerde ein. Ein freier Journalist bemängelt, dass auch bei Erkrankung eines akkreditierten Berichterstatters keine Vertretung möglich ist. Überdies seien einzelne Medien vorab über die Bedingungen der Akkreditierung informiert worden; deshalb sei das Verfahren fehlerhaft.
12. April: Erfolg für „Sabah“: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, das OLG München müsse eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter ausländischer Medien vergeben. Wie das im Einzelnen geschehen soll, lassen die Verfassungsrichter offen. Möglich wäre ein „Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen“ oder eine Vergabe nach anderen Regeln.
15. April: Laut Gericht ist ein neues Akkreditierungsverfahren für Journalisten notwendig: „Dies ist bis zum geplanten Hauptverhandlungsbeginn am 17. April 2013 zeitlich und organisatorisch nicht mehr möglich“. Neuer Prozessbeginn: 6. Mai.