7. Februar 2014: Edathy legt überraschend sein Bundestagsmandat nieder und gibt dafür gesundheitliche Gründe an.
10. Februar: Wohnungen und Büros von Edathy werden durchsucht, es fällt erstmals das Wort Kinderpornografie.
2. Juli: Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Affäre startet. Er soll klären, ob Edathy frühzeitig informiert worden ist.
17. Juli: Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage wegen Besitzes von Kinderpornografie.
18. Dezember: Edathy wird als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages befragt.
23. Februar 2015: Am Landgericht Verden beginnt der Prozess gegen Edathy.
2. März: Das Gericht stellt das Verfahren gegen Zahlung von 5000 Euro ein. In einer Erklärung räumt Edathy die Anklagevorwürfe ein.