Chronologie: Steuersenkungen in Deutschland
Berlin (dpa) - Regierungen haben Bürgern und Unternehmen schon mehrfach Steuerentlastungen versprochen - besonders vor Wahlen. Nur wenige massive Steuersenkungen wurden auch umgesetzt:
1997: Die Vermögenssteuer entfällt und entlastet Privatleute und Betriebe um 9,3 Milliarden Mark pro Jahr (rund 4,8 Mrd Euro). Das Bundesverfassungsgericht hatte die für die Berechnung zugrundeliegende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Wegen des komplizierten neuen Bewertungsverfahrens verzichtete die CDU/CSU/FDP-Koalition deshalb ganz auf diese Steuer.
2001/2003/2005: Durch das rot-grüne Steuersenkungsgesetz in drei Stufen ergeben sich bereits im ersten Jahr Nettoentlastungen für Bürger und Unternehmen von 45 Milliarden Mark (rund 23 Mrd Euro). Der unterste Steuersatz wird von zuvor 22,9 schrittweise bis 2005 auf 15 Prozent ermäßigt, der Spitzensteuersatz von 51 auf 45 Prozent gesenkt. Auch die Unternehmensbesteuerung und die Belastung von Gewinnausschüttungen wurden durchgreifend geändert.
2010: Mit dem Bürgerentlastungsgesetz beschließen Union und SPD die größte Steuersenkung seit dem Start der großen Koalition 2005. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können von 2010 an in größerem Umfang als bisher steuerlich abgesetzt werden. Arbeitnehmer werden insgesamt um knapp zehn Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Teil des Gesetzes sind auch befristete Erleichterungen für Unternehmen im Umfang von drei Milliarden Euro als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise.