Chronologie: Von der Verfolgung zur Gleichstellung

Berlin (dpa) - In Deutschland war Feindseligkeit gegenüber Lesben und Schwulen (Homophobie) rund 120 Jahre lang im Paragrafen 175 verankert. Er bestrafte „widernatürliche Unzucht“ zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen.

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Die Nazis verfolgten Homosexuelle systematisch: 50 000 wurden verurteilt, Tausende in KZs erniedrigt, etwa 7000 ermordet.

Die Bundesrepublik übernahm den vom NS-Regime verschärften Paragrafen. Laut Lesben- und Schwulenverband war er allein in den ersten 15 Jahren der Bundesrepublik Grundlage für die Verurteilung von 45 000 Menschen - mehr als viermal so viele wie in der Weimarer Republik (1918-1933). In der DDR, wo der Paragraf 1968 gestrichen wurde, konnten Schwule meist unbehelligter leben. Seit 1969 ist Sex unter erwachsenen Männern über 21 auch im Westen nicht mehr strafbar. 1972 gab es in Münster die erste deutsche Schwulendemo, in den folgenden Jahren gewann die Homosexuellenbewegung an Fahrt.

Erst 1994 wurde der „Schwulenparagraf“ endgültig gestrichen. Schwule und Lesben wurden gesellschaftlich zunehmend akzeptiert. 1999 konnten sich gleichgeschlechtliche Paare auf Hamburgs Standesämtern erstmals in Deutschland in ein Partnerschaftsbuch eintragen. 2001 ermöglichte ein Bundesgesetz eingetragene Partnerschaften.

Grundsätzlich sind diese Lebenspartnerschaften immer noch nicht mit der traditionellen Ehe gleichgestellt. Das Bundesverfassungsgericht brachte den Prozess aber seit 2001 mit sechs Urteilen voran. Bei Erbschaft, Schenkung und Bafög sorgte Karlsruhe ebenso für eine Angleichung wie bei Grunderwerbsteuer, Vermögensbildung, Hinterbliebenenversorgung und steuerlichem Ehegattensplitting. Bei der gemeinsamen Adoption durch lesbische und schwule Paare gibt es weiterhin keine gleichen Rechte.