Das Waffenrecht in Deutschland

München/Berlin (dpa) - Für Kauf, Besitz und Umgang mit Waffen und Munition gelten in Deutschland strenge gesetzliche Regeln. Nach dem Amoklauf von Winnenden (Baden-Württemberg) hatte der Gesetzgeber das Waffenrecht erneut deutlich verschärft, um die innere Sicherheit zu garantieren.

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Am 11. März 2009 erschoss ein 17-Jähriger in einer Schule fünfzehn Menschen und sich selbst. Sein Vater, ein Sportschütze, hatte die Waffe nicht wie vorgeschrieben im Waffenschrank aufbewahrt.

Seit der Novellierung, die im Juli 2009 in Kraft trat, dürfen die Behörden nun nicht mehr nur alle drei Jahre, sondern fortlaufend prüfen, ob der Bedarf zum Besitz einer Waffe noch besteht. Auch die Altersgrenze wurde angehoben: Eine Schießerlaubnis mit großkalibrigen Waffen im Schießsportverein gibt es jetzt erst ab 18. Wer eine Waffe besitzen will, muss nun nachweisen, dass er sie ordnungsgemäß aufbewahren kann. Auch verdachtsunabhängige Kontrollen sollen das gewährleisten.

Zum 1. Januar 2013 startete überdies das nationale Waffenregister, das Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem Besitz speichert. Dort sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums etwa 5,8 Millionen legale Schusswaffen oder wesentliche Waffenteile gespeichert, die sich in Privatbesitz und bei Vereinen befinden (Stand Juni 2016). Ende 2015 waren etwa 983 000 private Waffenbesitzer registriert.

Bereits nach dem Amoklauf eines 19-Jährigen an einem Erfurter Gymnasium im April 2002 war das Waffengesetz verschärft worden. Der Ex-Schüler hatte damals 16 Menschen und sich selbst getötet, das Motiv konnte nie geklärt werden. Danach wurde unter anderem die Altersgrenze für den Kauf und Besitz einer großkalibrigen Schusswaffe auf 21 Jahre erhöht.