Die Bundesärztekammer hat festgelegt, wie der Nachweis des Hirntods abzulaufen hat. Er muss von zwei Ärzten festgestellt werden, die über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen verfügen.
Zu den Symptomen gehört, dass der Komapatient nicht mehr eigenständig atmet. Durch künstliche Beatmung kann der Kreislauf aber aufrechterhalten werden, etwa um später Spenderorgane zu entnehmen.