Die Affäre Wulff: Vom Privatkredit bis zum Freispruch
Hannover (dpa) - Mit einem günstigen Privatkredit für sein Haus in Burgwedel ging die Affäre los, die 2012 zum Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident führte. Jetzt wurde er freigesprochen.
Eine Chronologie der Ereignisse:
25. Oktober 2008: Christian Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, erhält von einer Unternehmergattin einen Privatkredit über 500 000 Euro zum Kauf eines Hauses.
18. Februar 2010: Wulff antwortet auf eine Anfrage im niedersächsischen Landtag, er pflege keine geschäftlichen Beziehungen zu dem Unternehmer. Den Kredit verschweigt er.
13. Dezember 2011: Die „Bild“-Zeitung berichtet erstmals über Wulffs Hauskauf-Finanzierung. Zuvor hatte Wulff, inzwischen Bundespräsident, auf der Mailbox von „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann mit Konsequenzen gedroht, falls die Geschichte erscheint.
15. Dezember 2011: Wulff bedauert in einer schriftlichen Mitteilung, den Hauskredit im Landtag nicht erwähnt zu haben.
22. Dezember 2011: Wulff entschuldigt sich öffentlich für die Irritationen und entlässt seinen Sprecher Olaf Glaeseker.
16. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft Hannover beantragt die Aufhebung der Immunität Wulffs, um Ermittlungen führen zu können.
17. Februar 2012: Wulff erklärt seinen Rücktritt. Die Staatsanwaltschaft beginnt wegen möglicher Vorteilsannahme zu ermitteln. Es geht um zwei Urlaube auf Sylt und einen Oktoberfest-Besuch mit Hotelübernachtung 2008, die der Filmproduzent David Groenewold zunächst für Wulff bezahlt haben soll.
2. März 2012: Kriminalbeamte und ein Staatsanwalt durchsuchen Wulffs Wohnhaus in Großburgwedel bei Hannover.
22. Juli 2012: Neue Vorwürfe werden bekannt. Wulff soll sich als Ministerpräsident dafür eingesetzt haben, der Versicherungswirtschaft Vorteile zu verschaffen. 2008 verbrachten die Wulffs ihre Flitterwochen im Haus eines Versicherungsmanagers in Italien.
9. Oktober 2012: Die Flitterwochen in Italien rechtfertigen keine Ermittlungen wegen Vorteilsannahme, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
7. Januar 2013: Die Wulffs haben sich getrennt.
13. März 2013: Die Staatsanwaltschaft bietet Wulff an, das Verfahren gegen 20 000 Euro Geldauflage einzustellen. Sie ermittelt inzwischen nicht mehr wegen Vorteilsannahme, sondern Bestechlichkeit. Groenewold wird eine Einstellung gegen Zahlung von 30 000 Euro angeboten.
9. April 2013: Wulffs Anwälte lehnen das Angebot ab. Sie fordern, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen.
12. April 2013: Die Staatsanwaltschaft klagt Wulff wegen Bestechlichkeit und Groenewold wegen Bestechung an. Zugleich wird das Verfahren wegen der Sylt-Urlaube mangels Tatverdachts eingestellt.
27. August 2013: Das Landgericht Hannover eröffnet das Verfahren gegen Wulff und reduziert den Vorwurf wieder auf Vorteilsannahme.
6. September 2013: Das Gericht eröffnet gegen Wulffs früheren Sprecher Glaeseker ein Hauptverfahren wegen Bestechlichkeit.
14. November 2013: Der Prozess gegen Wulff beginnt.
9. Dezember 2013: Glaeseker geht zu Beginn seines eigenen Prozesses auf Distanz zu Wulff und versichert, er habe nichts ohne Wissen seines früheren Dienstherrn getan.
19. Dezember 2013: Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow schlägt die Einstellung des Prozesses gegen Wulff vor, weil es aus seiner Sicht keine Beweise für eine Vorteilsannahme gibt. Anklage und Verteidigung lehnen das ab.
6. Februar 2014: Die Staatsanwaltschaft beantragt neue Zeugenvernehmungen - ohne Erfolg.
20. Februar 2014: Plädoyers - der Staatsanwalt fordert eine Fortsetzung der Beweisaufnahme, die Verteidigung Freispruch.
27. Februar 2014: Das Landgericht spricht Wulff frei.