Hintergrund: Von den Vorwürfen blieb am Ende nichts
Hannover (dpa) - Von den Vorwürfen, die seit Ende 2011 gegen den Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff erhoben wurden, ist nichts geblieben.
Im Prozess am Landgericht Hannover ging es seit November 2013 ohnehin nur noch um die Frage, ob Wulff einen unrechtmäßigen Vorteil annahm, als der Filmfinancier David Groenewold 2008 einen Oktoberfestbesuch des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten mitfinanzierte. Es handelte sich um rund 720 Euro für Hotel, Essen und eine Babysitterin. Mit dem Freispruch wurde dieser Vorwurf vom Tisch gewischt.
Um den Vorwurf der Vorteilsannahme ging es auch zu Beginn der Ermittlungen im Februar 2012. Dabei beschäftigten sich die Staatsanwälte etwa mit der Finanzierung von Hotelaufenthalten von Christian und Bettina Wulff auf Sylt. Die Justiz prüfte zudem, ob sie Ermittlungen wegen der Flitterwochen der Wulffs einleitet - das inzwischen getrennt lebende Ehepaar hatte im Ferienhaus eines deutschen Versicherungsmanagers in Italien Urlaub gemacht. Auch dieser Vorwurf wurde fallengelassen - im Oktober 2012.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte bereits im Juni 2012 ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Wulff eingestellt. Es ging um ein geschenktes „Bobby-Car“, Leasing-Konditionen für einen Audi Q3 und Kleider-Sponsoring für Bettina Wulff. Laut Staatsanwaltschaft gab es keinen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten. Es seien zwar Vorteile gewährt worden, die Firmen hätten aber vorrangig das Ziel verfolgt, die Wulffs als Werbeträger zu nutzen.
In der im April 2013 erhobenen Anklage ging es dann nur noch um die Finanzierung des Oktoberfestbesuchs. Bestechlichkeit lautete der Vorwurf der Ankläger, den das Landgericht Hannover zur Eröffnung des Hauptverfahrens in Vorteilsannahme herabstufte. Auch dafür fand das Gericht schließlich keine Belege. Die Konsequenz war der Freispruch.