Chronologie Die Böhmermann-Affäre im Überblick
Hamburg (dpa) - Jan Böhmermanns Gedicht „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten hat eine Staatsaffäre ausgelöst. Was bisher geschah:
31. März 2016: In seiner ZDFneo-Sendung „Neo Magazin Royale“ verwendet der Satiriker in einer „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Formulierungen, die unter die Gürtellinie zielen. Er will damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter und verbotener Satire zeigen.
10. April: Es wird bekannt, dass die Türkei in einer Verbalnote an das Auswärtige Amt rechtliche Schritte gegen Böhmermann verlangt.
15. April: Die Bundesregierung gibt den Weg für ein Strafverfahren gegen Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch frei.
17. Mai: Das Landgericht Hamburg erlässt auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann. Der Moderator darf seine „Schmähkritik“ zu großen Teilen nicht öffentlich wiederholen.
2. Juli: Erdogan will das Gedicht komplett verbieten lassen. Sein Anwalt reicht daher eine Privatklage beim Hamburger Landgericht ein. Die Verhandlung ist für den 2. November 2016 vorgesehen.
4. Oktober: Die Staatsanwaltschaft Mainz gibt die Einstellung der Ermittlungen gegen Böhmermann bekannt. Es seien „strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“.
13. Oktober: Eine Beschwerde Erdogans gegen die Einstellung der Ermittlungen weist die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz zurück.
2. November: Vor dem Hamburger Landgericht wird der Fall Böhmermann im sogenannten Hauptsacheverfahren verhandelt.
25. Januar 2017: Das Kabinett beschließt, den Majestätsbeleidigungs-Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.