„1. Mit Inkrafttreten des Asylpakets II wird für subsidiär Schutzberechtigte der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Nach Ablauf der zwei Jahre tritt die Rechtslage, die seit dem 1. August 2015 derzeit gilt, automatisch wieder in Kraft.
2. Innerhalb künftiger Kontingente für Flüchtlinge aus der Türkei, dem Libanon oder Jordanien soll der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt werden.
3. In einem nächsten Gesetzgebungsvorhaben werden wir mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachungen für auszubildende Flüchtlinge und ausbildende Betriebe schaffen.“