Hintergrund Die EU-Wettbewerbshüter und Google

Brüssel (dpa) - Die EU-Wettbewerbshüter prüfen schon seit Jahren die Geschäfte von Google. Erst warfen sie Google unfairen Wettbewerb bei der Shopping-Suche vor, dann kamen ein Missbrauch der Marktposition beim Mobil-System Android und im Anzeigengeschäft zu den Anschuldigungen hinzu.

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Die Fälle ziehen sich über Jahre hin - aber jetzt gibt es die erste Milliardenstrafe.

Februar 2010: EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia startet eine Wettbewerbsprüfung nach der Beschwerde von Microsoft über eine Benachteiligung bei der Internet-Suche.

November 2010: Die Kommission eröffnet ein förmliches Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs einer beherrschenden Marktposition bei der Online-Suche. Unter anderem geht es darum, dass Konkurrenten wie Preissuchmaschinen zugunsten eigener Google-Dienste benachteiligt worden seien.

Juli 2012: Google schlägt erste Zugeständnisse vor, um das Verfahren beizulegen. Der Konzern betont zugleich stets, man mache Dienste für Nutzer, denen man die besten Ergebnisse anzeigen wolle - und nicht für andere Suchmaschinen.

Februar 2013: Google legt einen ausführlichen Vorschlag zur Beilegung der Ermittlungen vor, Almunia stellt eine Einigung in Aussicht. Mehrere Beschwerdeführer, darunter deutsche Verleger, fordern jedoch ein härteres Vorgehen der EU-Kommission.

April 2013: Microsoft, Nokia und einige andere Wettbewerber reichen eine Beschwerde gegen Googles Geschäftspolitik beim Mobil-System Android ein. Der Internet-Konzern behindere den Wettbewerb, heißt es.

Februar 2014: Google weitet seine Zugeständnisse bei der Web-Suche aus, nachdem die vorherigen Vorschläge von Almunia abgelehnt wurden. Der Kommissar strebt eine Beilegung des Verfahrens auf der neuen Basis an.

Juni 2014: Unabhängige Musikfirmen reichen eine Beschwerde gegen Googles Videoplattform YouTube ein. Sie werfen dem Dienst Druck bei Rechteverhandlungen vor.

November 2014: In der neuen Kommission übernimmt die dänische Politikerin Margrethe Vestager den Posten von Almunia.

April 2015: Die Kommission wirft Google formell Wettbewerbsverstöße bei der Shopping-Suche vor - eigene Angebote des Konzerns würden zum Nachteil von Konkurrenten und Verbrauchern bevorzugt. Zugleich leitet Vestager ein Verfahren zu Android ein.

April 2016: Die Kommission wirft Google nach einem Jahr Prüfung auch bei Android den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position vor.

Juli 2016: Die Kommission wirft Google vor, auf Websites, auf denen die Suchmaske des Konzerns eingebunden wird, anderen Suchmaschinen Steine in den Weg zu legen. Die Vorwürfe zur Shopping-Suche werden bekräftigt.

Juni 2017: Vestager brummt Google wegen der Shopping-Suche eine Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro auf und bekräftigt die Vorwürfe in den beiden anderen Verfahren. Die Kommission werde künftig grundsätzlich von einer Dominanz Googles im europäischen Suchmaschinen-Markt ausgehen, das sei ein „Präzedenzfall“, sagt sie.