Die Kontrolle der Geheimdienste
Berlin (dpa) - Über die Arbeit der deutschen Nachrichtendienste wachen verschiedene Kontrollorgane in der Regierung und im Parlament. Das gilt auch für den Bundesnachrichtendienst (BND).
REGIERUNG
Das Kanzleramt koordiniert die Arbeit der Nachrichtendienste des Bundes - also BND, Verfassungsschutz und Bundeswehr-Geheimdienst MAD.
In der Regierungszentrale gibt es dafür eine eigene Abteilung und einen eigenen Staatssekretär. Der Verfassungsschutz an sich ist dem Innenministerium untergeordnet, der MAD dem Verteidigungsressort. Für die Kontrolle des BND ist die Regierungszentrale selbst verantwortlich - und dort an übergeordneter Stelle der Kanzleramtschef, derzeit Peter Altmaier (CDU).
Jede Woche setzen sich die Koordinatoren der Regierungszentrale mit den Geheimdienstchefs zur nachrichtendienstlichen Lage („ND-Lage“) zusammen. Das Kanzleramt ist dem BND gegenüber weisungsbefugt und sollte eigentlich über alle relevanten Vorgänge informiert werden.
PARLAMENT
Im Bundestag gibt es ein Gremium zur Kontrolle der Geheimdienste. Der Runde gehören neun Abgeordnete an. Sie tagen regelmäßig unter strenger Geheimhaltung in einem abhörsicheren Raum. Normalerweise sind die Geheimdienstchefs persönlich dabei, auch die Regierung schickt immer Vertreter. Die Regierung ist gesetzlich verpflichtet, dem Gremium umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Geheimdienste und über „Vorgänge von besonderer Bedeutung“ Auskunft zu geben.
Die Runde kann auch selbst Berichte zu bestimmten Vorgängen verlangen. Das Problem ist, dass die Abgeordneten dazu wissen müssen, wonach sie zu fragen haben. Andernfalls sind sie darauf angewiesen, dass die Geheimdienste dieselbe Auffassung haben, was „Vorgänge von besonderer Bedeutung“ sind und diese von sich aus ansprechen.
Eine weitere Kontrollinstanz ist die vierköpfige G10-Kommission. Sie muss Abhörmaßnahmen der deutschen Nachrichtendienste genehmigen, da deutsche Bürger besonders vor solchen Spähaktionen geschützt sind. Geregelt ist das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis im Artikel 10 des Grundgesetzes - daher der Begriff G10-Kommission. Kritiker halten es für kaum möglich, dass ein solch kleines Gremium eine große Anzahl an Abhöranfragen tatsächlich eingehend prüfen kann.