Hintergrund Die Spur führt nach NRW: Amris Zeit vor dem Berlin-Anschlag

Düsseldorf (dpa) - Die Spur des Berliner Attentäters Anis Amri führte monatelang durch deutsche Amtsstuben und ein Gefängnis, durch Akten der Ermittler und der Terrorexperten. Und dennoch verliert sie sich schließlich, bis der Tunesier auf dem Berliner Weihnachtsmarkt zuschlägt.

Zwölf Menschen werden getötet, mehr als 50 verletzt.

In einem Bericht für die Sondersitzung des NRW-Innenausschusses fasst Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann seine Erkenntnisse aus NRW-Sicht zusammen:

- 22.12.1992: Anis Amri wird in Tunesien geboren.

- 5.4.2011: Amri reist illegal über Lampedusa (Italien) nach Europa ein.

- 18.5.2015: Amri wird aus italienischer Haft entlassen. Ein Gericht hatte ihn in Italien wegen „allgemeinkrimineller Straftaten“ zu einer vierjährigen Strafe verurteilt.

- 17.6.2015: Amri wird aus einem Aufnahmelager für Flüchtlinge entlassen, weil Tunesien ihn nicht innerhalb von 30 Tagen „fristgerecht“ anerkennt.

- 6.7.2015: Amri reist unerlaubt nach Deutschland ein und wird von der Polizei in Freiburg aufgegriffen.

- 22.7.2015: Amri wird in Karlsruhe eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) auf den Namen Anis Amir (rpt Amir) ausgestellt.

- 28.7.2015: Eine weitere BüMA erhielt Amri in Berlin, ausgestellt auf den Namen Mohammad Hassan.

- 3.8.2015: Amri gibt sich bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Dortmund als Mohamed Hassa (rpt Hassa) aus.

- 18.8.2015: Amri ist in dieser Zeit den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes in Hemer und Rüthen sowie der Kommunalen Unterbringungseinrichtung der Stadt Emmerich zugewiesen.

- 27.10.2015: Die Ausländerbehörde (ABH) Kleve teilt der Polizei mit, ein Zimmernachbar des unter dem Namen Mohamed Hassa in Emmerich untergebrachten Amri habe auf dessen Mobiltelefon Fotos von schwarz gekleideten Personen gesehen, die mit Schnellfeuerwaffen (Kalaschnikow) bewaffnet waren und mit Handgranaten posierten.

- 28.10.2015: Die Polizei erstellt einen sogenannten „Prüffall Islamismus“. Das Polizeipräsidium (PP) Krefeld sucht den Hinweisgeber auf, der seine Angaben bestätigt.

- 28.10.2015: Eine weitere Meldung zeichnet den Asylsuchenden unter dem Namen Ahmed Almasri bei der ZAB Dortmund aus, damit wird Amri der ZUE Neuss und von dort aus der Gemeinde Bestwig zugewiesen.

- 29.10.2015: Erneute Meldung als Asylsuchender, dieses Mal unter dem Namen Ahmed Almasri bei der Registrierstelle Münster, danach wird Amri in der ZUE Dinslaken untergebracht.

- Danach wird Amri der Stadt Oberhausen zugewiesen. Dort ist er bis zum 18.5.2016 unter dem Namen Ahmed Almasri gemeldet.

- 17.11.2015: Den NRW-Sicherheitsbehörden werden informiert, dass ein „Anis“ in Deutschland „etwas machen wolle“. Eine Verbindung zum Handyvideo wird nicht gezogen.

- Es wird bekannt, dass „Anis“ mutmaßlich Anschläge mit Hilfe von „Kriegswaffen“ begehen will. Zudem recherchierte „Anis“ im Internet offenbar nach Sprengmitteln.

- Dezember 2015: Das LKA NRW informiert alle Sicherheitsbehörden bundesweit sowie den Generalbundesanwalt über mögliche Gefahren durch den zu diesem Zeitpunkt noch nicht identifizierten „Anis“.

- Mitte Dezember 2015: Amri lässt sich unter einer weiteren Personalie in Berlin als Asylsuchender registrieren, er wird von dort nach Hamburg verwiesen.

- 16.12.2015: Besprechung beim Bundeskriminalamt in Berlin. Das LKA NRW stellt seine Erkenntnisse zu „Anis“ und dessen früherem Aufenthalt in Italien vor. Das BKA fragt bei den italienischen Behörden nach und wird informiert, dass es sich bei „Anis“ möglicherweise um den Tunesier Anis Amri handelt.

- 21.12.2015: Arbeitsbesprechung beim LKA Niedersachsen, nachdem Verbindungen Amris nach Hildesheim bekannt werden. Das LKA NRW stellt seine Erkenntnisse vor.

- 29.12.2015: Amri wird verdeckt überwacht. So wird bekannt, dass er einen Raub oder Diebstahl in Berlin plant. „Amri erhoffte sich damit mutmaßlich, terroristische Aktivitäten finanzieren zu können“, heißt es im Innenausschuss.

- Weitere Besprechung des LKA NRW mit dem LKA Berlin. Die Polizei Berlin regt ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft an, die Justiz ist dagegen.

- 4.2.2016: Das LKA NRW nimmt an einer Sitzung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ/Berlin) teil. Ergebnis: die Lage lässt ein „schädigendes Ereignis eher unwahrscheinlich erscheinen“, heißt es im Bericht. Das LKA soll weiter ermitteln.

- 5.2.2016: Das BKA stuft Amri als „Gefährder“ ein und informiert bundesweit alle Sicherheitsbehörden. Amri sei daher „frühzeitig im Fokus der nordrhein-westfälischen Polizei und zugleich aller deutschen Sicherheitsbehörden“ gewesen, heißt es im Innenausschuss.

- 17.2.2016: Die Dortmunder Polizei stuft Amri als „Gefährder NRW“ im Phänomenbereich Islamismus ein. In Dortmund hatte sich der Tunesier zwischen dem 22.1. und 12.2.2016 aufgehalten.

- 17.2.2016: Weitere Sitzung im GTAZ. Das LKA Berlin will eigene Maßnahmen prüfen, weil sich Amri in der Hauptstadt wiederholt aufhält. Das BKA sagt zu, Kontakt mit den italienischen und tunesischen Behörden aufzunehmen. Das Ziel: Amri soll sicher identifiziert werden.

- 19.2.2016: Weitere Sitzung im GTAZ. Die Teilnehmer bleiben bei ihrer bisherigen Bewertung.

- 24.2.2016: Die Ermittler finden heraus, dass sich Amri „vorgeblich im Auftrag von Allah töten“ und sich in Berlin mit einem unbekannten Sympathisanten der Terrormiliz Islamischer Staat treffen will. Der Mann soll ihn bei seiner Anschlagsplanung unterstützen.

- 25.2.2016: Das LKA NRW schlägt vor, gegen Amri wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu ermitteln.

- 26.2.16: Wieder kommt das GTAZ zusammen. Und erneut stellen die Teilnehmer der Runde fest, dass es auch nach dem Aufenthalt Amris in Berlin keine Hinweise auf konkrete Gefahren gibt.

- 10.3.2016: Amri wird in NRW nicht mehr als „Gefährder“ geführt, weil er seit dem 24.2.2016 seinen Lebensmittelpunkt in Berlin hat. Einen Tag später stuft ihn Berlin als „Gefährder“ ein. In Berlin übernachtet Amri an unterschiedlichen Orten, einen Wohnsitz meldet er nicht an. Behördlich gemeldet bleibt er weiterhin in Emmerich.

- 10.3.2016: Der Generalbundesanwalt bittet die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, das Verfahren zu führen.

- 14.3.2016: Die Berliner sehen das anders. Sie leiten ein Strafverfahren gegen Amri wegen des Verdachts der Beteiligung an einem Tötungsdelikt ein. Das LKA Berlin übernimmt. Eine Überwachung bleibt ohne Ergebnis.

- Ende März: Amri reist für einige Tage nach Dortmund und Oberhausen. Dort knüpft er auch Kontakte zum radikal-islamistischen Milieu, allerdings erhalten die Ermittler nach eigenen Angaben keine Hinweise auf eine Anschlagsplanung oder einen Waffenkauf.

- April 2016: Es wird beim LKA NRW bekannt, dass Amri in mehreren Kommunen Asylhilfe beantragt hat - mit unterschiedlichen Identitäten. Das LKA erstattet Strafanzeige wegen Leistungsbetrugs und Falschbeurkundung, es regt einen Haftbefehl an. Die Staatsanwaltschaft Duisburg eröffnet ein Strafverfahren, einen Haftbefehl gegen Amri will sie aber nicht beantragen.

- 28.4.2016: Durch einen weiteren Asylantrag Amris bei der Außenstelle Dortmund des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF/Sitz in Bochum) wird bekannt, dass er zuvor bereits unter anderen Personalien der Stadt Emmerich zugewiesen worden war. Amri gibt sich als Ahmed Almasri aus, ägyptischer Staatsangehöriger.

- 6.5.2016: Das LKA Berlin führt Amri nicht mehr als „Gefährder“, weil gegen ihn ein förmliches Asylverfahren in NRW eingeleitet wird.

- 10.5.2016: Amri wird von der Essener Polizei erneut als „Gefährder“ eingestuft.

- 25.5.2016: Die im Dezember 2015 begonnene Telefonüberwachung Amris wird nach einem halben Jahr beendet. Amri gilt als „Nachrichtenmittler“ eines Verdächtigen, er wird also nicht selbst in dem Verfahren beschuldigt, in dem er kontrolliert wird. Die Überwachung wird eingestellt, weil Amris Kontakte zum Verdächtigen seltener werden.

- 15.6.2016: Weitere Sitzung des GTAZ, dasselbe Ergebnis: Von Amri gehe „konkret“ keine Gefahr aus, er soll möglichst abgeschoben werden.

- 30.7.2016: Amri will mit dem Fernreisebus von Berlin nach Zürich, in Friedrichshafen wird der Bus durch die Bundespolizei kontrolliert. Amri verschleiert seine Identität, er hat zwei italienische Pässe und mutmaßliche Betäubungsmittel dabei. Der Tunesier wird vorläufig festgenommen, es wird ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

- 1.8.2016: Amri wird aus der Justizvollzugsanstalt Ravensburg entlassen. Zuvor hatte die ABH Kleve darauf hingewiesen, dass versucht werde, Amris Ersatzpässe aus Tunesien zu bekommen. Dies koste aber Zeit, so dass ein Antrag auf Abschiebungshaft aussichtslos sei.

- 18.8.2016: Amris Spur in NRW verliert sich, es gibt keine Anhaltspunkte mehr, wo er sich aufhält. In den Tagen zuvor war er unter anderem in Dortmund und Emmerich.

- 26.9.2016: Das LKA NRW wird von tunesischen und marokkanischen Sicherheitsbehörden informiert, dass Amri IS-Anhänger sei, Kontakt zu mutmaßlichen tunesischen Terroristen in Libyen habe, in Deutschland ein „Projekt ausführen wolle“ und sich in Berlin aufhalte. Weitere ähnliche Informationen gibt es am 14.10. und 26.10.

- 10.10. und 27.10.2016: Die Polizei versucht erfolglos, Amri an seiner Meldeanschrift in Emmerich zu treffen.

- 20.10.2016: Die tunesischen Behörden teilten der ZAB in Köln mit, Amri - alias Ahmed Almasri - sei kein tunesischer Staatsangehöriger.

- 21.10.2016: Dagegen bestätigt Interpol Tunis Amri zweifelsfrei als tunesischen Staatsbürger, die Passdaten werden übermittelt.

- 27.10.2016: Die ZAB leitet ein neues Passersatzpapierverfahren beim tunesischen Generalkonsulat in Bonn ein.

- 28.10.2016: Amris Handy wird „im Bereich Berlin/Brandenburg“ geortet.

- 2.11.2016: Weitere GTAZ-Sitzung, allen beteiligten Behörden ist der Aufenthalt in Berlin bekannt.

- 5.12.2016: Amri wird durch die Ausländerbehörde (ABH) Kleve amtlich abgemeldet. Er soll sich seit längerer Zeit nicht mehr an seiner letzten Meldeanschrift, der kommunalen Flüchtlingsunterkunft in Emmerich, aufgehalten haben.

- 19.12.2016: Anis Amir fährt mit einem Lastwagen über einen Berliner Weihnachtsmarkt, zwölf Menschen sterben.

- 21.12.2016: Erst jetzt schickt das tunesische Generalkonsulat Bonn die Passersatzpapiere für Anis Amri, so dass er abgeschoben werden könnte.

- Anis Amri wird bundesweit unter mindestens 14 Identitäten erfasst.