Wahl des Bundespräsidenten Die Zusammensetzung der Bundesversammlung

Berlin (dpa) - Die Bundesversammlung tritt normalerweise nur alle fünf Jahre zusammen, wenn ein neuer Bundespräsident gewählt wird. Nach den vorzeitigen Rücktritten von Horst Köhler (2010) und Christian Wulff (2012) wurde diese Regel allerdings durchbrochen.

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Das nächste Mal ist es am 12. Februar 2017 so weit. An der Wahl des Nachfolgers von Joachim Gauck nehmen alle 630 Abgeordneten des Bundestags teil sowie ebenso viele Delegierte aus den 16 Bundesländern - insgesamt als 1260 Menschen.

Die Sitzverteilung steht weitgehend fest, denn vor dem Tag der Entscheidung gibt es keine weiteren Landtagswahlen. Die endgültige Zahl der Delegierten aus jedem Bundesland wird aber erst kurz vor der Wahl des Bundespräsidenten endgültig bestimmt. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben CDU und CSU nach derzeitigem Stand 542 bis 543 Stimmen, die SPD kommt auf 386 bis 388, die Grünen erhalten 145 bis 146, die Linke kommt auf 94, die FDP auf 33, die AfD auf 27. Auf Sonstige entfallen 31 Stimmen.

In den ersten beiden Wahlgängen ist die absolute Mehrheit von 631 Stimmen erforderlich. In einem dritten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit.