Dokumentation: Die Anklage gegen Wulff und Groenewold
Hannover (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Freitag Anklage gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff wegen Bestechlichkeit erhoben. Die Mitteilung der Justiz in Auszügen:
„Die Staatsanwaltschaft Hannover hat heute gegen Christian Wulff und David Groenewold Anklage vor dem Landgericht Hannover wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit bzw. Bestechung erhoben. David Groenewold wird darüber hinaus die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt zur Last gelegt.
Mit der Anklage wird dem Angeschuldigten Groenewold vorgeworfen, im Rahmen des sog. "Oktoberfestbesuchs" in München vom 26. bis 28.09.2008 für Christian Wulff und seine Familie Hotel- und Kinderbetreuungskosten in Höhe von insgesamt 510,-- € sowie die Kosten für ein gemeinsames Abendessen mit den Eheleuten Wulff für 209,40 € und einen Festzeltbesuch mit diesen und 6 bis 7 weiteren Gästen für 3.209,-- € übernommen zu haben.
Es erscheint als hinreichend wahrscheinlich, dass dies in der Absicht geschah, den Angeschuldigten Wulff zu motivieren, sich in seiner dienstlichen Eigenschaft als niedersächsischer Ministerpräsident gegenüber der Siemens AG für eine Unterstützung bei der Vermarktung des Films "John Rabe" einzusetzen. Konkrete Erkenntnisse liegen darüber vor, dass der Angeschuldigte Groenewold einen Tag nach dem "Oktoberfestbesuch" den Angeschuldigten Wulff schriftlich gebeten hat, sich bei dem Vorstandsvorsitzenden der Siemens AG, Herrn Peter Löscher, für eine Unterstützung einzusetzen.
Dem Angeschuldigten Wulff wird vorgeworfen, in Kenntnis und mit Billigung der Kostenübernahme durch den Angeschuldigten Groenewold schließlich dieser Bitte nachgekommen zu sein und in einem Schreiben vom 15.12.2008 an Peter Löscher um Unterstützung für das Filmprojekt geworben zu haben.
Der Angeschuldigte Groenewold ist zudem verdächtig, in einem einstweiligen Anordnungsverfahren gegenüber dem Landgericht Köln eine falsche Versicherung an Eides statt zu der Kostenübernahme bei dem "Oktoberfestbesuch" abgegeben zu haben.
Wegen der Vorkommnisse um die Finanzierung der sog. "Sylt-Urlaube" hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die von Christian Wulff und David Groenewold behaupteten Barzahlungen konnten nicht mit ausreichender Gewissheit widerlegt werden. (...)“