Ehrenkodex: Kapitän verlässt als letzter das Schiff

Bremen (dpa) - „Der Kapitän verlässt als letzter das sinkende Schiff“ - das ist keine Pflicht, sondern eher ein Ehrenkodex.

„Mir ist keine Rechtsquelle bekannt, die das Verweilen des Kapitäns an Bord bis zum letzten Moment vorschreibt“, sagte Kapitän Willi Wittig, Vizepräsident des Verbandes Deutscher Kapitäne und des Internationalen Kapitänsverbandes, am Montag. Es sei eine persönliche Entscheidung des Kapitäns, bis zum Schluss auf dem Schiff zu bleiben. Das sei mehr in dem Sinne zu verstehen, zu zeigen, dass Kapitäne die übergeordnete Verantwortung für das gesamte Schiff haben. „Das ist keine Rechtsverpflichtung.“