Einstweilige Verfügungen helfen VW im Zulieferer-Streit
Wolfsburg (dpa) - Volkswagen durchlebt mit dem Lieferstopp externer Partner ein Desaster. Ein Sitzzulieferer und ein Lieferant von Getriebeteilen haben dem Autobauer zufolge „die vertraglich vereinbarte Belieferung mit Bauteilen ausgesetzt“.
VW hat deshalb vor dem Landgericht Braunschweig einstweilige Verfügungen erwirkt. Beide Unternehmen wurden verpflichtet, die Teile auf Abruf zu liefern.
Die Entscheidungen wurden in einem Eilverfahren erlassen. Voraussetzung dafür ist, dass es für den Kläger „existenzbedrohend“ wäre, den Ausgang des regulären Gerichtsverfahrens abzuwarten, erklärt Anwalt Markus Wollweber.
Die Verfahren sind in den beiden Fällen etwas unterschiedlich abgelaufen. Gegen den Sitzzulieferer hat das Gericht die einstweilige Verfügung per Urteil erlassen, weil mündlich verhandelt worden ist. Dagegen kann der Lieferant Berufung einlegen - was er bislang nicht getan hat. Im Fall des Getriebe-Lieferanten entschied das Gericht per Beschluss. „Das ist ein Zeichen dafür, dass VW hier sogar der Nachweis gelungen ist, dass die Sache so dringend ist, dass selbst eine mündliche Verhandlung nicht abgewartet werden kann“, sagt Wollweber. Gegen den Beschluss legte der Lieferant aber Widerspruch ein, so dass die Verhandlung nun am 31. August nachgeholt wird.
Beide Entscheidungen sind schon jetzt vollstreckbar. Dem Gericht zufolge hat VW bereits beantragt, dass den Zulieferern ein Ordnungsgeld angedroht wird, wenn sie ihrer Lieferverpflichtung nicht nachkommen. Darüber muss das Gericht nun entscheiden.
VW könne auch überlegen einen Gerichtsvollzieher vorbeizuschicken, um die Teile abzuholen - soweit diese schon hergestellt seien, sagt Anwalt Wollweber. In der Praxis sehe das dann so aus: „Der Gerichtsvollzieher beauftragt ein Fuhrunternehmen, lässt es mit Lkw vorfahren, beschlagnahmt die Sachen und nimmt sie mit.“ Weigern sich die Unternehmen ihre Tore zu öffnen, müsse im Zweifel ein Schlosser zu Hilfe gerufen werden, erklärt Gerichtsvollzieher Walter Gietmann. Die Kosten dafür müsste VW vorstrecken, so Gietmann.