VW darf Anspruch auf fehlende Zulieferer-Teile vollstrecken

Wolfsburg/Braunschweig (dpa) - Im Rechtsstreit mit Zulieferern hat Volkswagen nach Angaben des zuständigen Gerichts bereits alle nötigen Voraussetzungen für die Herausgabe fehlender Teile erwirkt.

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Für beide Teilehersteller, die ihre Lieferungen laut VW-Angaben vertragswidrig gestoppt haben, liege eine einstweilige Verfügung vor, die aktuell „vollstreckbar“ sei. Das teilte das Landgericht Braunschweig mit. Die Wirksamkeit der beiden Verfügungen greife bereits.

Daran ändere auch der Umstand nichts, dass in den Fällen teilweise noch Fristen für Stellungnahmen gewährt sind und zudem eine mündliche Verhandlung am 31. August ansteht. Es geht in dem Streit um einen Sitzbezugshersteller und einen Getriebeteilebauer. Ihr Lieferstopp lähmt Europas Branchenprimus derzeit bis hin zum Fabrikstillstand.

Den VW-Partnern drohen laut der Mitteilung Ordnungsgelder teils in Höhe von bis zu 250 000 Euro. Diese Strafe greife „für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Lieferverpflichtung“. In welchen zeitlichen Etappen diese Verpflichtungen bestehen, ging aus der Mitteilung indes nicht hervor. Auch „Ordnungshaft, zu vollziehen am Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten“ nennt das Gericht als eine mögliche Folge.