Erklärung zum Gedenken an den Völkermord an den Armeniern
Berlin (dpa) - Die am 2. Juni vom Bundestag verabschiedete Resolution trug den Titel „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“. Die wichtigsten Textpassagen:
VÖLKERMORD: „Im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes begann am 24. April 1915 im osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier. Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt.“
DEUTSCHE MITSCHULD: „Der Bundestag bedauert die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen auch von Seiten deutscher Diplomaten und Missionare über die organisierte Vertreibung und Vernichtung der Armenier nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.“
DIMENSION VON VERTREIBUNG UND MASSAKERN: „Den Deportationen und Massenmorden fielen nach unabhängigen Berechnungen über eine Million Armenier zum Opfer.“ (Begründungstext der Resolution)
ZUR TÜRKISCHEN LESART: „Bis heute bestreitet die Türkei entgegen der Faktenlage, dass der Vertreibung, Verfolgung und Ermordung der Armenier eine Planmäßigkeit zugrunde gelegen hätte bzw. dass das Massensterben während der Umsiedlungstrecks und die verübten Massaker von der osmanischen Regierung gewollt waren.“ (Begründungstext)
EINWIRKEN AUF DIE TÜRKEI: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf (...) die türkische Seite zu ermutigen, sich mit den damaligen Vertreibungen und Massakern offen auseinanderzusetzen, um damit den notwendigen Grundstein zu einer Versöhnung mit dem armenischen Volk zu legen, (...)“