Experte: Hafenkommandant hat Eingriffsrecht
Elsfleth (dpa) - In einem Notfall wie der Havarie des Kreuzfahrtschiffes „Costa Concordia“ vor der italienischen Insel Giglio kann ein Hafenkommandant einem Kapitän Befehle geben.
18.01.2012
, 16:25 Uhr
Dies sei allerdings ungewöhnlich, sagte der Leiter der Hochschule für Nautik in Elsfleth, Prof. Klaus-Jürgen Windeck, am Mittwoch. „Normalerweise kommt so eine Situation gar nicht vor, dass überhaupt so ein Befehl gegeben werden muss.“ Der Kapitän soll das Schiff verlassen haben, als noch nicht alle Passagiere von Bord waren. „Dann hat der Hafenkommandant ein Eingriffsrecht.“ Wenn alles nach den Vorschriften abgelaufen wäre, hätte es eines Befehls nicht bedurft.