Fehlende Flüchtlingsunterkünfte: Beschlagnahmung kein Thema
Berlin (dpa) - Die Unterkünfte für Flüchtlinge werden knapp, Kommunen suchen dringend nach Wohnungen. Auch Forderungen nach der Beschlagnahmung von Gebäuden werden laut.
Allerdings ist die Maßnahme in vielen Bundesländern bislang kein Thema, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Als Drohkulisse wirkt das Thema aber durchaus. Und rechte Kreise versuchen, es für sich zu instrumentalisieren.
Dabei sind die Hürden für eine Beschlagnahmung hoch. Wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt, dürfen die Behörden auf Basis des jeweiligen Landesordnungs- oder Sicherheitsgesetzes vorübergehend Gebäude beschlagnahmen. Fehle eine Unterkunft für die Schutzsuchenden, so liege darin eine Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit der Betroffenen, erklärte der Jurist Winfried Kluth unlängst in einem Kommentar für die „Legal Tribune Online“. Zwar seien die Eigentümer der leerstehenden Wohnungen oder Hotelzimmer nicht für die Entstehung der Gefahr verantwortlich. Sie könnten jedoch auf der Grundlage der Regelungen zum polizeilichen Notstand in Anspruch genommen werden. Das sei aber eine „Ultima Ratio“.
Im nordrhein-westfälischen Olpe wurde für die Unterbringung von Flüchtlingen bereits im vergangenen Februar eine Familienferienstätte beschlagnahmt. Allerdings ging es dabei vor allem darum, die Unterbringung zu beschleunigen. Denn es hatte zuvor bereits Verhandlungen über einen Verkauf gegeben.
Im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg läuft derzeit eine Debatte über die Beschlagnahmung von Wohnungen, von denen angenommen wird, dass sie aus Spekulationsgründen nicht vermietet werden. Die Grünen, die in dem Bezirk die Bürgermeisterin stellen, berufen sich bei den Plänen auf das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) in Berlin. Es sehe vor, dass zur Abwehr von Obdachlosigkeit auch Privatwohnungen sichergestellt werden könnten.
In Hamburg will der rot-grüne Senat Gewerbeimmobilien beschlagnahmen, um eine Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten möglichst zu vermeiden. Dazu ist eine Gesetzesänderung geplant - um gegen den Willen der Eigentümer einen direkten Zugriff auf leerstehende Gebäude zu bekommen.
In anderen Bundesländern wird ein solcher Schritt kritisch gesehen - auch von sozialdemokratischer Seite. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) etwa lehnt es ab. „Das ist Enteignung“, meint er. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Bayern planen ebenfalls nichts in der Hinsicht.
In Niedersachsen teilte ein Sprecher des Innenministeriums mit, man habe zwar die Voraussetzungen für solche Schritte geprüft. Es gebe aber keine konkrete Planungen. In Thüringen wurden solche Zwangsmaßnahmen noch nicht erörtert.
In Sachsen wurden Forderungen der Linken nach Beschlagnahmungen laut. Nach Angaben eines Sprechers der Landesdirektion gibt es dazu aber keine Überlegungen.
Allerdings versuchen rechte Gruppen dort offensichtlich, Profit aus dem sensiblen Thema zu schlagen: In Dresden tauchte in dieser Woche ein gefälschtes Flugblatt auf. Darauf werden Einwohner gebeten, dem Sozialamt Angaben zu ihrer Wohnungsgröße zu machen, damit die Stadt dort Flüchtlinge einquartieren kann. Das Schreiben trug das Logo der sächsischen Landeshauptstadt und die gefälschte Unterschrift einer Mitarbeiterin. Die rechte Gesinnung wurde schon an der Wortwahl deutlich: In dem Schreiben ist von zugewiesenen „Aussiedlern und jüdischen Emigranten“ die Rede. Die Stadt distanzierte sich.
In Brandenburg gab es einen ähnlichen Fall: Dort landete ein gefälschter Brief des Landratsamtes Oberhavel in Briefkästen, der Einwohner über eine Zwangsaufnahme von Flüchtlingen in ihren Wohnungen informieren sollte. Wer mehr als 12 Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung habe, solle dies melden. Landrat Ludger Weskamp rief die Bürger dazu auf, sich von den Fehlinformationen nicht verunsichern zu lassen.