Finanzministerium will Firmenerben weiter begünstigen
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer grundsätzlich an Privilegien für Firmenerben festhalten.
Das Gericht habe „lediglich einzelne Aspekte der geltenden Regelungen beanstandet“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU), am Mittwoch in Berlin. Die steuerliche Begünstigung des Übergangs von Betriebsvermögen werde wegen der damit geschützten Arbeitsplätze „an sich als mit dem Grundgesetz vereinbar“ angesehen.
Der Gesetzgeber werde nach Prüfung der Urteilsgründe über eine Neuregelung entscheiden. Die Bundesregierung hält laut Meister an der Maxime fest, dass es zu keiner höheren gesamtwirtschaftlichen Belastung kommen solle und eine Begünstigung von übertragenen Betriebsvermögen verfassungskonform gestaltet sein müsse.