Fragen und Antworten: Bald Knastalltag statt Stadion
München (dpa) - Uli Hoeneß akzeptiert das Urteil von dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung und verzichtet auf Rechtsmittel. Wichtige Fragen und Antworten im Überblick.
Wie geht es jetzt weiter mit Uli Hoeneß?
Entscheidend ist nun, ob auch die Staatsanwaltschaft auf Revision verzichtet. Das will sie Anfang kommender Woche entscheiden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Strafe für Hoeneß gefordert und wollte ihn fünfeinhalb Jahre hinter Gitter schicken. Wenn sie das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) anficht, beginnt eine neue Zitterpartie für den 62-Jährigen. Denn am Ende könnte unter Umständen auch eine längere Haftstrafe stehen.
Und wenn die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet?
Dann wird das Urteil rechtskräftig. Aber Hoeneß muss dann nicht sofort hinter Gitter. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegt, spätestens sieben Wochen nach Verkündung, kann die Staatsanwaltschaft die Strafvollstreckung einleiten. Hoeneß bekommt dann einen Brief von der Justiz, wann und in welchem Gefängnis er sich zum Haftantritt einfinden muss. Der „Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern“ legt das jeweilige Gefängnis fest. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Andrea Titz muss er seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landsberg am Lech absitzen.
Wie könnte der Haftalltag aussehen?
Einen Anspruch auf eine Einzelzelle hat Hoeneß nicht. Theoretisch möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich ist sogar eine Zelle mit Gewaltverbrechern. Bei Haftantritt gibt es zunächst eine medizinische und psychologische Eingangsuntersuchung. Es folgt die Ausgabe der Häftlingskleidung und der Bezug der acht bis zehn Quadratmeter großen Zelle. Dort ist ein Fernseher erlaubt, Pay-TV für die Champions-League-Spiele des FC Bayern aber nicht. Die Fernsehprogramme richten sich nach dem Angebot der Anstalt.
Das Urteil lautet auf dreieinhalb Jahre Haft - wann kommt er im günstigsten Fall frei?
Zunächst kommt der Häftling in den geschlossenen Vollzug. Wie es jetzt weitergeht, entscheidet der Leiter der JVA - und dabei hat er große Freiheiten, den Vollzug zu lockern. Schon nach wenigen Monaten kann er dem Gefangenen Außenbeschäftigung, Ausführung oder Ausgang gewähren. „Dabei gibt es keine starren Fristen, das wird immer im Einzelfall geprüft“, erklärt Sprecherin Ulrike Roider vom bayerischen Justizministerium. In diesem sogenannten offenen Vollzug kann der Gefangene dann auch seine eigene Kleidung tragen.
Sind noch weitere Lockerungen möglich?
Der Münchner Anwalt und Strafrechtsexperte des Deutschen Anwaltsvereins Rainer Spatscheck sagt: „Wenn er mitspielt, hat er recht viele Möglichkeiten.“ Wenn der Häftling eine Arbeitsstelle außerhalb findet - „zum Beispiel als Platzwart beim FC Bayern“, kann der JVA-Leiter ihm auch schon bald Freigang gewähren: „Dann geht er morgens aus dem Gefängnis zur Arbeit und kommt abends wieder.“ Nachts könnte er dann zum Beispiel in München im Offenen-Vollzugs-Haus Leonrodstraße schlafen. Als Freigänger könnte ihm der JVA-Leiter auch Mobiltelefon und Laptop erlauben. Der ehemalige BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky zum Beispiel wurde im Januar 2011 verhaftet, im Sommer 2012 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und schon im Oktober 2013 in ein Freigängerhaus verlegt.
Wann könnte Hoeneß frühestens wieder ganz freikommen?
Das entscheidet die zuständige Vollstreckungskammer. In der Regel prüft sie nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe, ob der Häftling auf Bewährung entlassen werden kann. Bei Hoeneß wären das 28 Monate. „Frühstens ist die Strafaussetzung laut Gesetz nach Verbüßung der Hälfte der Strafe möglich“, sagt Ministeriumssprecherin Roider. Das entscheiden die Richter im Einzelfall unter „Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit und Entwicklung im Vollzug“. Anwalt Spatscheck sagt aber, eine Freilassung nach der Hälfte der Zeit sei in Bayern sehr selten.