Fragen und Antworten: Richter kippen Steuervorteile für Erben
Karlsruhe (dpa) - Jetzt ist es raus: Bei den satten Steuervorteilen für Firmenerben muss sich etwas ändern. Das hat Karlsruhe entschieden. Die wichtigsten Fragen im Überblick:
Was hat Karlsruhe entschieden?
Dass die seit 2009 geltenden Steuerprivilegien für Firmenerben ungerecht sind. Sie würden damit gegen das Grundgesetz verstoßen, weil sie einen kleinen Teil der Bevölkerung über Gebühr und ohne Rechtfertigung beim Erben bevorzugen.
Wer profitiert vom derzeitigen Recht?
Firmen, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften. Sie können Steuern sparen oder ganz vermeiden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Arbeitsplätze sichern.
Wer zahlt die Steuer überhaupt noch?
Es sind vor allem die Erben von Privatvermögen, die die den Ländern zugutekommende Erbschaftssteuer in Höhe von etwa 4,5 Milliarden Euro jährlich tragen. Es gibt bei den Privaterben aber auch steuerfreie Freibeträge, bei Ehepaaren können das dem Gesetz zufolge bis zu 500 000 Euro sein, bei Kindern und Enkeln bis zu 400 000 Euro.
Was wird Karlsruhe entscheiden?
Als wahrscheinlichste Variante gilt, dass die Richter die Steuer zum Teil kippen und Nachbesserungen verlangen. Wie umfassend ihr Forderungskatalog sein wird und welche Vorgaben die Richter bei der Umsetzung ihres Urteils machen, muss abgewartet werden. Als nicht wahrscheinlich gilt, dass der Erste Senat die Steuer entweder durchwinkt oder ganz kippt.
Bekäme die Koalition genügend Zeit für Änderungen?
In den beiden vorangehenden Steuerurteilen von 1995 und 2006 hat Karlsruhe dem Gesetzgeber einige Zeit für die geforderten Änderungen gegeben. Steuerrecht ist nicht nur eine sehr komplexe Spezialmaterie. Die Richter wissen auch, dass Neuregelungen oft nur mit hart erarbeiteten politischen Kompromissen möglich sind.
Was sagen die Unternehmen?
Die schauen bang nach Karlsruhe und warnen vor einer Abschaffung der Steuerprivilegien. Die Erbschaftsteuer entziehe Unternehmen dringend benötigte Liquidität und gefährde damit Arbeitsplätze in Deutschland, sagte BDI-Präsident Ulrich Grillo am Dienstag. „Ohne Verschonungsregelungen würde dies zu einer steuerlichen Überbelastung des Mittelstands führen“. Die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V. (ARGE) befürchtet, dass dann die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum erheblich geschwächt wird.
Wo steht die Bundesregierung?
Hier zeichnet sich aufgrund der unterschiedlichen Positionen auch innerhalb der Parteien bereits ab, dass eine Neuregelung der Steuer nicht einfach würde.