Fragen und Antworten: Schluss mit dem Ablasshandel?

Berlin (dpa) - Die Liste der Prominenten ist lang: Bayern-München-Präsident Uli Hoeneß oder zuletzt die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer und der Berliner SPD-Kulturpolitiker André Schmitz. Sie hatten Geld auf Auslandskonten, verheimlichten Erträge und hinterzogen Steuern.

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Wer sich rechtzeitig und umfassend selbst anzeigt, kann aber um eine Strafe herumkommen. Diese Möglichkeit will die SPD nun weitgehend abschaffen.

Ist die Bundesrepublik ein Land der Steuerhinterzieher?

Das Klischee hält sich, ist nach Einschätzung des Präsidenten des Bundesfinanzhofs (BFH) aber überholt. „Wir haben heute ein ganz anderes Steuerbewusstsein als noch vor 20 Jahren“, sagt Rudolf Mellinghoff. Den meisten Bürgern sei bewusst, dass „Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist, sondern strafbares Unrecht“.

Wozu gibt es überhaupt die strafbefreiende Selbstanzeige?

Das Angebot des Staates hat eine jahrzehntelange Tradition. Wer Steuern hinterzogen hat und sein Gewissen erleichtern will, soll dies durch „tätige Reue“ bei hohen Strafzinsen tun können. Für den Fiskus hat das den Vorteil, nicht mühsam mit der Steuerfahndung die schwarzen Schafe suchen zu müssen. Seit 2010 zeigten sich etwa 64 000 Betrüger selbst an - die Finanzminister, die mit dem Ankauf von Steuer-CDs Druck aufbauten, freuten sich über zusätzliche Milliardeneinnahmen.

Was muss bei einer Selbstanzeige beachtet werden?

Sie ist kein Kinderspiel. Die rechtlichen Vorgaben sind nach mehreren Reformen höchst kompliziert. Die Anzeige muss rechtzeitig - bevor Steuerfahnder ermitteln - eingangen sein. Die Anzeige muss auch lückenlos sein, um vor Strafe zu schützen. Für jedes Steuerjahr und jede einzelne Steuerart - von der Einkommen- bis zur Umsatzsteuer - muss für zehn Jahre alles dokumentiert werden. Das ist bei einem Festgeldkonto in der Schweiz leichter zu schaffen als beim „Zocken“ mit Aktien oder Devisen. Wer auf „Salami-Taktik“ setzt oder noch einen Aktenordner findet, wenn die Steuerfahndung schon an der Tür klingelt, kann nicht auf Milde der Justiz hoffen.

Wann gibt es Straffreiheit?

Wenn alle Vorgaben erfüllt sind. Wer pro Jahr und Steuerart mehr als 50 000 Euro hinterzogen hat, muss auch fünf Prozent Zuschlag zahlen - neben Hinterziehungssumme und Zinsen. Strafrechtlich verfolgt werden können Steuerbetrüger für fünf Jahre. In schwereren Fällen - wenn die Summe der verschwiegenen Steuern eines Jahres bei 100 000 Euro und mehr liegt - verjährt Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren. Mit einer Geldstrafe kommt man ab dieser Summe kaum davon, die Haftstrafe wird aber oft zur Bewährung ausgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte indes höhere Hürden auf: So wird in der Regel Gefängnis fällig, wenn mehr als eine Million Euro hinterzogen wurden und eine strafbefreiende Selbstanzeige abgelehnt wurde.

Was plant die große Koalition?

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD noch ziemlich weich formuliert, die Regeln bei der strafbefreienden Selbstanzeige sollten gegebenenfalls überarbeitet werden. Die SPD macht jetzt Druck und will die strafbefreiende Selbstanzeige bis zu einer Bagatellgrenze abschaffen, sagt die neue Generalsekretärin Yasmin Fahimi. FDP-Vize Wolfgang Kubicki hält davon nichts: „Wer aus moralischer Empörung auf die Selbstanzeige verzichten will, der wird dazu beitragen, dass der Staat deutlich weniger Geld einnimmt.“ Ohne die Selbstanzeige müsse die Steuerfahndung selbst alle Fälle aufklären, das sei illusorisch.

Was können die Länder tun?

Der Bundesrechnungshof kritisiert seit Jahren, dass die Länder zu wenig Steuerprüfer haben. So würden in manchen Bundesländern Firmen im Schnitt nur alle 50 Jahre kontrolliert. Das lade zum Betrug ein. Dabei ist die Rechnung eigentlich ziemlich einfach. Ein Steuerprüfer kostet etwa 70 000 Euro im Jahr - holt für den Staat aber oft ein Vielfaches an Strafen und Nachzahlungen herein.

Prominente klagen, dass ihre Selbstanzeigen öffentlich wurden und sie am Pranger stehen. Ist das erlaubt?

Im Fall Uli Hoeneß sucht die Staatsanwaltschaft nach einem Maulwurf bei den bayerischen Finanzbehörden, der Infos an die Medien weitergab. Die Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnis steht unter Strafe. Steuerstrafrechtler Wolfgang Kubicki fordert, dass Selbstanzeiger sich auf Vertraulichkeit verlassen können müssen: „Die größte Furcht ist weniger die vor der Nachzahlung ans Finanzamt, sondern die Furcht, in seinem sozialen Umfeld bloßgestellt zu werden.“