Kritik an Straffreiheit für Steuerhinterzieher wächst
Berlin (dpa) - Reuige Steuersünder dürfen unter bestimmten Bedingungen bislang mit Straffreiheit rechnen - berechtigt oder nicht? Der Fall Alice Schwarzer lässt die Diskussion über die strafbefreiende Selbstanzeige wieder hochkochen.
Nach dem Willen der SPD sollen Steuerbetrüger in den allermeisten Fällen nicht mehr mit einer Selbstanzeige straflos davonkommen. „Wir wollen die strafbefreiende Selbstanzeige bis zu einer Bagatellgrenze abschaffen“, sagte die neue SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Vertreter von CDU und FDP sowie Steuerexperten verteidigten dagegen die Regelung. Dem Staat würden sonst Milliardenzahlungen reuiger Steuersünder durch die Lappen gehen. 2013 hatten sich mehr als 26 000 Bürger selbst angezeigt.
Fahimi ging über Forderungen von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hinaus, der als Konsequenz aus den jüngsten Fällen - die Publizistin Alice Schwarzer und der Berliner Kultur-Staatssekretär André Schmitz (SPD) - lediglich Änderungen in Aussicht gestellt hatte. Schmitz, ein Vertrauter von Berlins Regierungschef Klaus Wowereit (SPD), gab am Dienstag sein Amt auf.
Unterdessen wies der Schatzmeister der CDU-Bundespartei, Helmut Linssen, Spekulationen zurück, er habe Steuern hinterzogen. Das hätten auch Finanzverwaltung und die Staatsanwaltschaft bestätigt, teilte der Ex-NRW-Finanzminister der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mit.
Das Magazin „Stern“ hatte zuvor berichtet, Linssen habe angeblich vor Jahren Geld „in einer Briefkastenfirma in Mittelamerika verborgen“. Ein Strafverfahren sei aber eingestellt worden. Der CDU-Politiker betonte: „Bei dem Geld handelt es sich um privates Vermögen meiner verstorbenen Eltern, das unsere Familie steuerlich korrekt erwirtschaftet hat. Ich bedaure den öffentlich zwischenzeitlich entstandenen Eindruck.“
Die Frauenrechtlerin Alice Schwarzer hatte am Sonntag nach einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ eingeräumt, seit den 1980er Jahren ein Schweizer Konto geführt und es erst 2013 beim Finanzamt angezeigt zu haben. Für die vergangenen zehn Jahre habe sie rund 200 000 Euro Steuern nachgezahlt - plus Säumniszinsen. Im deutschen Steuerstrafrecht kann eine wirksame Selbstanzeige vor Bestrafung schützen. Die „tätige Reue“ wird honoriert.
Wie eine dpa-Umfrage in den Ländern ergab, zeigten sich im vergangenen Jahr allein in Baden-Württemberg bis zum 16. Dezember 6191 Bürger an. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen waren es über 4500 Menschen. In Bayern nutzten vergangenes Jahr 3973 Menschen die Selbstanzeige. In Berlin zählte das Finanzministerium 966 Fälle. Selten wurde die Selbstanzeige in Ostdeutschland genutzt: So zählte das Ministerium in Sachsen-Anhalt 33 Fälle, in Mecklenburg-Vorpommern gab es 21.
Der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki lehnte eine Abschaffung der Selbstanzeige ab. „Wer aus moralischer Empörung auf die Selbstanzeige verzichten will, der wird dazu beitragen, dass der Staat deutlich weniger Geld einnimmt“, sagte der Kieler Steuerstrafrechtler. Der CDU-Finanzexperte Norbert Barthle sagte der „Bild“-Zeitung: „Wir brauchen die Selbstanzeige, solange es Steueroasen gibt. Nur so kommt der Staat an das ihm zustehende Steuergeld.“
Die Selbstanzeige hat sich auch nach Ansicht des Präsidenten des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel, bewährt: „Es ist die einfachste und effektivste Form für den Staat, an hinterzogene Steuern heranzukommen.“ Der Chef der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, verteidigte das Instrument ebenfalls. „Die Selbstanzeige ist sinnvoll und legitim“, sagte er der „Rheinischen Post“.
Dagegen meinte der SPD-Finanzexperte Joachim Poß: „Die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuersünder gehört vom Tisch, weil sie Steuerhinterziehung gegenüber anderen Straftaten privilegiert.“ Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) warnte aber: „Ganz ohne Selbstanzeige wären die spektakulären Nachversteuerungen seit dem Bekanntwerden von Steuer-CD-Käufen nicht zustande gekommen.“
Bund und Länder arbeiten ohnehin an schärferen Vorgaben bei der Selbstanzeige wie längeren Verjährungsfristen. Konkrete Vorschläge könnten die Länderfinanzminister im März vorlegen. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sieht Handlungsbedarf: „Die Selbstanzeige muss dringend reformiert werden.“ Vorstellbar sei eine Erhöhung des Strafzuschlags auf bis zu zehn Prozent oder eine Verlängerung der Verjährungsfrist der Abgabenordnung auf 15 Jahre.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, zusammen mit den Ländern die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiter zu entwickeln, „sofern hierfür Handlungsbedarf aufgezeigt wird“.