Hintergrund Gerichte können Streiks untersagen
Frankfurt/Main (dpa) - Wenn Beschäftigte streiken, können Arbeitgeber die Gerichte anrufen. Diese prüfen dann, ob die Arbeitsniederlegung rechtmäßig ist oder nicht.
Illegal ist ein Streik etwa dann, wenn die Gewerkschaft mit unverhältnismäßigen Mitteln ihre Ziele durchsetzen will. Dabei geht es etwa darum, ob unbeteiligte Dritte, die mit der Tarifauseinandersetzung eigentlich nichts zu tun haben, übermäßig betroffen sind. Zudem müssen die Streikziele klar formuliert sein und sich ausschließlich auf Regelungen im Tarifvertrag beziehen.
Grundsätzlich schätzen die Arbeitsgerichte das Streikrecht als sehr wichtig ein und setzen hohe Hürden für ein Verbot. Zudem ist Vieles auch Auslegungssache des zuständigen Richters.
Es hat schon Verbote gegeben. Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte etwa den Pilotenstreik der Vereinigung Cockpit im September 2015 für rechtswidrig erklärt, weil dort auch Forderungen zu Themen gestellt wurden, die in dem verhandelten Tarifvertrag gar nicht auftauchten. Die Arbeitsgerichte in Köln und Frankfurt hatten den Ausstand zuvor noch für rechtens erklärt.